Beiträge von Rechtsunten
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Lieferung in oder her, das spielt doch keine Rolle.
Wenn wir alle es hinnehmen, dass die Händler ihre Termine nach Lust und Laune verschieben, wird sich nichts ändern.
Aber auch die Fristen, die die Verkäufer haben, sind doch schon sehr lang. Bei mir sollte das Fahrzeug laut Kaufvertrag „Liefertermin II. Quartal 2026” geliefert werden.
Wenn ich jetzt noch die Fristen dazu rechne, hat der Verkäufer bis Ende August Zeit, das Fahrzeug auszuliefern.
Wenn er es bis dahin nicht geschafft hat, läuft bei der ganzen Organisation doch etwas nicht richtig.
Aber diese Fristen gelten nur, wenn der Verkäufer auch rechtzeitig in Verzug gesetzt wird. Ansonsten verlängern sich diese Fristen erneut. -
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Ich frage mich, was bei manchen Bestellungen nicht richtig läuft.
Ich habe meinen BYD Seal U DM-I am 5. März 2026 bei Sternauto Potsdam bestellt.
Ich habe immer mal wieder nachgefragt, ob es einen Liefertermin gibt, da ich kein Auto habe.
Am 03.06.2026 habe ich dann vom Verkäufer erfahren, dass das Fahrzeug bereits in Deutschland ist.
Am 20.06. habe ich erneut nachgefragt, wann es endlich zur Auslieferung kommt.
Antwort: Sie hätten keinen Einfluss darauf und es gäbe Kunden, die schon seit Ende November 2025 bestellt hätten und auch auf ihr Fahrzeug warten würden.
Wenn das so weitergeht, werde ich vom Kaufvertrag zurücktreten und mir einen Gebrauchtwagen kaufen.
Und das wird dann aber kein BYD werden.
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Hi habby3.0
Mein Fahrzeug wurde leider zusammengeschoben und ich bin seit dem 10. Februar ohne Auto.
Dann hast du von der gegnerischen Versicherung den Wiederbeschaffungswert bekommen und der ist weit aus besser als wenn du das Fahrzeug in Zahlung gegeben hättest.
und dazu noch den Nutzungsausfall lt.Gutachen. also finanziell super , das ein paar K mehr mehr mehr
Mein altes Auto war nur noch 1.000 € wert. Ich wollte mir ein neues kaufen, aber mein altes noch so lange fahren, bis das neue da ist.
Mein BYD-Händler hat mir zugesagt, dass das Fahrzeug spätestens im zweiten Quartal geliefert wird. Im Vertrag steht aber auch wieder „voraussichtlich”.
Dann liegt er noch voll im Plan, denn das 2 Quartal endet am 30.06.
Ja, noch. Aber wie es aussieht, wird es wohl bis Ende des Monats nichts mehr mit dem Neuen.
Was soll ich machen? Mir jetzt erst einmal für 3.000 bis 4.000 € ein Fahrzeug kaufen, das ich dann für 2.000 bis 3.000 € wieder verkaufen muss?
Das ist deine Entscheidung du hast Geld von der Versicherung zum Kauf einen gleichwertigen Fzg.bekommen und Nutzungsausfallentschädigung (meist 10 bis 14 TGESSÄTZE ZUR WIEDERBESCHAFFUNG )
Was ist mit Carsharing ? oder kurz Abo muss ja kein S-Klasse sein.
Hätte ich vorher gewusst, dass die Lieferzeiten doch länger sind, hätte ich mir schon im Februar ein Ersatzfahrzeug gekauft. Dann hätte ich nicht immer jemanden fragen müssen, ob er mir sein Auto geben kann, damit ich nachts um 3 Uhr nach Hause fahren kann.
Zum Glück habe ich gute Freunde, die mir ihr Auto geben.
Daher sollte der Gesetzgeber eine andere Regelung zur voraussichtlichen Lieferzeit schaffen.
Welche ?
Die Händler müssen verbindliche Liefertermine nennen.
Gut, dann wird der Händler von vornherein drei Monate draufschlagen, aber dann kann man besser planen und muss nicht hoffen, dass der vorläufige Liefertermin eingehalten wird.
Hätte ich vorher gewusst, dass es doch sechs Monate und länger dauern wird, hätte ich mich schon vorher um ein Ersatzfahrzeug gekümmert.
Hast du mit deinem freundl. darüber gesprochen,hat er vielleicht eine Lösung?
Ja, das hatte ich. Ich habe ihn gefragt, ob er ein Fahrzeug in Zahlung genommen hat, das ich ihm dann abkaufen würde. Das hat er verneint.
Deine Aussage "doch 6 Monate oder länger" stimmt noch nicht. Du hast am 03.März bestellt und dann werden es morgen 3 Monate.
Stimmt, aber schau dir doch mal die Wartezeiten an: Im Dezember bestellt und im April/Mai geliefert. -
Und was kann der Händler oder Gesetzgeber dafür, wenn der Käufer sein altes Auto zu früh verkauft?
Bei mir ist es leider anders.
Mein Fahrzeug wurde leider zusammengeschoben und ich bin seit dem 10. Februar ohne Auto.
Mein BYD-Händler hat mir zugesagt, dass das Fahrzeug spätestens im zweiten Quartal geliefert wird. Im Vertrag steht aber auch wieder „voraussichtlich”.
Was soll ich machen? Mir jetzt erst einmal für 3.000 bis 4.000 € ein Fahrzeug kaufen, das ich dann für 2.000 bis 3.000 € wieder verkaufen muss?
Daher sollte der Gesetzgeber eine andere Regelung zur voraussichtlichen Lieferzeit schaffen.
Hätte ich vorher gewusst, dass es doch sechs Monate und länger dauern wird, hätte ich mich schon vorher um ein Ersatzfahrzeug gekümmert.
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Bei diesem Schreiben geht es generell um EU Fahrzeuge und auf der ersten und auch auf der zweiten Seite wird der Seal-U erwähnt.
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Hi Leute,
ich bin jetzt etwas verwirrt.
Im Forum lese ich immer, dass die AHK im System noch freigeschaltet werden müsse.
Laut meinem Händler für die AHK, muss man die AHK nicht freischalten.
Was stimmt nun? Oder anders gefragt: Was passiert, wenn man die AHK nicht im System anmeldet und freischaltet?
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Ich habe gerade noch etwas im Forum zu der AHK, den Lasten und den Eintragungen in den Papieren gefunden.