Beiträge von Naga

    Ah sorry, dann habe ich mich falsch ausgedrückt!


    Ja, es ist ein Neuwagen, der jedoch vor der Übergabe auf den Händler für paar Tage zugelassen wird. Wie ich danach auch angeführt habe:


    Zitat

    Das Fahrzeug wird für den Export in die Schweiz verkauft. Die Zahlung erfolgt per Überweisung. Vor dem Export wird das Fahrzeug auf den Händler tageszugelassen. Nach der Zulassung ist eine Haltefrist von 14 Tagen einzuhalten, die Abholung erfolgt anschließend nach Absprache. Die hinterlegte Mehrwertsteuerkaution wird nach Vorlage der Ausfuhrdokumente auf das angegebene Bankkonto zurückerstattet.


    Hat der Design auch eine offizielle Lieferzeit von 6 Monaten? Zumindest in der Schweiz hiess es dass dies lediglich auf den Atto und Seal U (weiss nicht ob DM-I oder FEV) Boost zutrifft, der DM-I Design hat eine relativ okay'e Verfügbarkeit. Wenn ich mir auf Mobile.de die Angebote anschaue, dann steht da auch teils 2-8 Wochen verfügbar, daher erscheint mir die 5-6 Wochen inkl./zzgl. 14 Tage Haltefrist für den Händler nicht unwahrscheinlich. Aber eben, beschäftigt habe ich mich damit nicht. Ich wusste bis vor 3 Tagen nicht mal dass ich einen BYD will. :D

    edit: würden dann nicht alle Ösis in Deutschland kaufen?

    Das ist nun mit Aufwand verbunden. Ich hatte Glück, dass ich ein Autohaus nähe Düsseldorf gefunden habe, was nahezu bei meiner Heimat ist. Auch bin ich durch meinen Umzug in die Schweiz mit Importmodalitäten vertraut. Viele sind das eben nicht oder möchten sich nicht damit befassen.

    Aber zu deiner Frage: Ich habe einige Bekannte in Vorarlberg, die kaufen ihre Autos fast ausschliesslich in DE, da die dort viel, viel günstiger sind. Wenn du Autouncle.de und Autouncle.at vergleichst hat du bei teureren Autos (Neuwagen) teils 10-15% Rabatt. Auch ist der Markt in Deutschland natürlich grösser und es herrscht zudem grösserer Konkurrenzkampf als 2 Alpenländer mit je knapp 9m Einwohner.


    Edit:


    "Damit der Händler den BYD Zuschuss bekommt muss er dem Importeur nachweisen das das Fahrzeug in Deutschland erst (1) zugelassen ist. wenn nicht wird der Händler nachbelastet." Das macht er doch, zumindest steht es so im Vertrag. Ob das Auto erstmalig auf das Autohaus oder dem Hamsters des Geschäftsführers zugelassen wird, ist ja mir als Käufer egal. In den Schweizer Papieren steht ohnehin nur EZ und nicht Halter drinnen (bzw. wir planen das Auto nach 5-8 Jahren mit niedrigem Restwert nach D zu meiner Mutter zu re-importieren).

    In meinem Kaufvertrag steht unter sonstiges das:


    "Das Fahrzeug wird für den Export in die Schweiz verkauft. Die Zahlung erfolgt per Überweisung. Vor dem Export wird das Fahrzeug auf den Händler tageszugelassen. Nach der Zulassung ist eine Haltefrist von 14 Tagen einzuhalten, die Abholung erfolgt anschließend nach Absprache. Die hinterlegte Mehrwertsteuerkaution wird nach Vorlage der Ausfuhrdokumente auf das angegebene Bankkonto zurückerstattet."


    Gesamtpreis lt. Kaufvertrag ist (brutto) €34'999.- Muss ich die BYD Prämie irgendwie beantragen oder was einst du damit?