Und was den Versicherungsschutz angeht ist es so, dass der Unfall/Schaden ohne das Licht vermeidbar gewesen sein müsste. Da bin ich also recht entspannt: es leuchtet nur wenn die Abblender ein sind und es leuchtet weit nicht so hell, sprich; kann auch nicht blenden
Kommentare 8
petrifeber1
Ist das in Österreich erlaubt? In Deutschland würde, wenn du das so machst, der Versicherungsschutz erlischen... Deutsche Bürokratie eben 😑
KayKent Autor
Österreich ist strenger als DE - also nein.
Und was den Versicherungsschutz angeht ist es so, dass der Unfall/Schaden ohne das Licht vermeidbar gewesen sein müsste.
Da bin ich also recht entspannt: es leuchtet nur wenn die Abblender ein sind und es leuchtet weit nicht so hell, sprich; kann auch nicht blenden
Treponem1909
Echt schnieke! 😍 Darf ich fragen, was der Spaß jetzt alles in allem so in etwa gekostet hat?
KayKent Autor
danke
Einbau nicht ganz 100er und 120 das LED Modul und das Logo
Einsteiger
Sieht sehr schön aus, wie hast du denn den "Chorm" runter bekommen?
KayKent Autor
Habe einen guten Aufbereiter, der mir das dann auch gleich Keramikversiegelt hat, in der Hoffnung, dass der Kunststoff nicht verwittert
Einsteiger
Leuchtet es nur im Stand oder auch beim fahren? Den "Erweiterungssatz" den ich kenne wird dann an die Scheinwerfer angeschlossen
KayKent Autor
habe es so lassen wie es vorgesehen ist - also leuchtet nur mit dem Abblendlicht mit