1.7. eingereicht: 707xx
Gestern eingereicht 860xx
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Gestern eingereicht 860xx
Sehr interessant. Wann hast du den Antrag gestellt?
Sehr interessant. Wann hast du den Antrag gestellt?
Gestern schonmal soweit vorbereitet, mir fehlt/fehlen leider noch die Steuerbescheide.
Überlege,ob ich stattdessen einfach die Lohnsteuer"Karte/n nehme plus die Berechnung von der Homepage des BMF...
Oder, kann man ggf auch erstmal ohne beantragen und dann (später) nachreichen, weiss Das jemand?
Gemäß Nr. 8.1, 2. Absatz der (grottenschlechten) Förderrichtlinie sind die letzten beiden ESt-Bescheide beizubringen, wobei diese „nicht älter als drei Jahre“ sein dürfen. Hier dürfte es auf das Ausstellungsdatum der Bescheide ankommen, also z.B. auch ESt-Bescheide 2022 und 2023 noch möglich sein, wenn diese z.B. in 2023 und 2024 ergangen sind.
Übrigens scheinen tatsächlich alle kindergeldfähigen Kinder angerechnet zu werden (förderrelevante Kinder: Kindergeldnachweis der Familienkasse) hier hatte ich bisher die Info, dass nur Kinder unter 18 gezählt werden).
Edit: Nee, sind doch nur Kinder unter 18 (extrem unverschämte Regelung!)… vgl. 2m)
Gestern schonmal soweit vorbereitet, mir fehlt/fehlen leider noch die Steuerbescheide.
Überlege,ob ich stattdessen einfach die Lohnsteuer"Karte/n nehme plus die Berechnung von der Homepage des BMF...
Oder, kann man ggf auch erstmal ohne beantragen und dann (später) nachreichen, weiss Das jemand?
Als Nachweis für das zu versteuernde Einkommen können nur die beiden aktuellsten Steuerbescheide anerkannt werden, die nicht älter als 3 Jahre sind. Dokumente wie Lohnsteuerbescheinigungen, Elster-Bescheiddaten oder Rentenbescheide etc., können als Nachweis nicht anerkannt werden.