Beiträge von petrifeber1

    Danke für dieses interessante Thema. Ich weiß nicht ob sich die originalen Wischer mit der Laufleistung derart verschlechtert oder die von Anfang an schlecht waren. Ich habe gleich 500km runter, hier in München und Umland bei wirklich widrigen Umständen die Scheibenwischer an gehabt und ein Top sauberes Wischbild ohne Rattern oder sonstiges. Ich möchte eigentlich auf ein anderes Thema raus: HECKSCHEIBENWISCHER: Das Sichtfeld ist ja mit dem "Makro"-Wischer nicht die beste, jetzt habe ich mal geschaut: eigentlich wäre da Platz für ein längeres Wischerblatt, ich würde sagen so 10 - 20 mm mehr ginge (von der Mitte aus gesehen also 5-10mm zu jeder Seite). Hat schon mal einer hier eine Änderung vorgenommen oder ein passendes Wischerblatt gefunden?. Ich habe mir mal die Aufnahme angesehen (siehe Bild), schon mal jemand von euch das bei einem Wischerblatt so gesehen? Wenn ich nach Wischerblätter suche, egal Bosch oder Temu, habe ich so eine Aufnahme noch nicht gesehen .


    blade.jpg

    Nach reiflicher Überlegung habe ich mich nun doch dazu entschlossen, die originale Dashcam (bestellt bei TOPBYD) inklusive Kabelverlegung zu installieren, da ich die aufgezeichneten Fahrinformationen für durchaus relevant halte.

    In diesem Zusammenhang habe ich jedoch eine weitere Frage: Ich würde gerne zusätzlich eine Heck-Dashcam einsetzen. Hat jemand von euch bereits Erfahrungen damit oder vielleicht sogar eine Lösung verbaut? Konkret interessiert mich eine autarke Heckkamera, die idealerweise über einen eigenen Akku betrieben wird oder alternativ über eine geeignete Stromquelle im hinteren Fahrzeugbereich angeschlossen werden kann.
    Euch schon mal vielen Dank :thumbup:

    Naja, nicht ganz .... nicht jeder Plug-in-Hybrid bekommt automatisch eine E-Nummer (E-Kennzeichen); er muss spezifische Kriterien erfüllen, wie mindestens 40 km rein elektrische Reichweite oder max. 50 g/km CO2-Ausstoß, um das E-Kennzeichen beantragen zu können. Plug-in-Hybride mit unter 40 km elektrischer Reichweite finden sich vor allem bei älteren Modellen oder Einstiegs-PHEVs wie dem ersten BMW 330e (ca. 40 km) oder bestimmten Varianten älterer Peugeot 3008-Generationen (ca. 40 km)

    P.S. DM-I Franz war schneller mit der Antwort ;)

    Wundere mich auch, dass manche Marken aufwendig leuchten dürfen, auch mit diesen nervigen Lichtleisten, andere aber nicht mal eine verhältnismäßig kleine Logobeleuchtung haben dürfen 🤔.

    Seit dem 4. Januar 2023 gibt es ein geändertes ECE-Gesetz, was beleuchtete Logos während der Fahrt erlaubt. Das Nachrüsten von funkelnden Logos wird nicht funktionieren. Denn nach den im Januar geänderten UN-ECE-Regeln R48 und R148 wird alles, was während der Fahrt Licht abgibt als System abhängiger Leuchten eingetragen. Kurz gesagt: Scheinwerfer, Rücklichter und Positionslichter werden als Fahrzeugbeleuchtung in der Typgenehmigung eines Fahrzeugs festgesetzt und dürfen nicht einfach geändert werden. Daher wird es das auch nicht offiziell zum Nachrüsten geben.