Wundere mich auch, dass manche Marken aufwendig leuchten dürfen, auch mit diesen nervigen Lichtleisten, andere aber nicht mal eine verhältnismäßig kleine Logobeleuchtung haben dürfen 🤔.
Seit dem 4. Januar 2023 gibt es ein geändertes ECE-Gesetz, was beleuchtete Logos während der Fahrt erlaubt. Das Nachrüsten von funkelnden Logos wird nicht funktionieren. Denn nach den im Januar geänderten UN-ECE-Regeln R48 und R148 wird alles, was während der Fahrt Licht abgibt als System abhängiger Leuchten eingetragen. Kurz gesagt: Scheinwerfer, Rücklichter und Positionslichter werden als Fahrzeugbeleuchtung in der Typgenehmigung eines Fahrzeugs festgesetzt und dürfen nicht einfach geändert werden. Daher wird es das auch nicht offiziell zum Nachrüsten geben.