Alles anzeigenWillkommen im Club!
Auch wenn ich jetzt zu den Glücklichen gehöre, die ihr Auto nach dreimonatiger Verzögerung endlich bekommen hat.
Da der 01.09. der unverbindliche Liefertermin war, musst du die Verzögerung schriftlich anmahnen und eine Frist von sechs Wochen setzen, danach noch einmal eine Frist von zwei Wochen.
Erst dann kann man ernsthafte Schritte einleiten, wie die Stellung eines Leihfahrzeugs usw.
""Der Ablauf: So setzen Sie den Verkäufer in Verzug
- Schonfrist abwarten: Bis zum Ablauf der oben genannten Fristen (z. B. 6 Wochen) nach dem unverbindlichen Termin können Sie rechtlich keine Lieferung erzwingen.
- Aufforderung zur Lieferung (Mahnung): Nach Ablauf der Schonfrist müssen Sie den Händler aktiv und am besten schriftlich (per Einwurfeinschreiben) zur Lieferung auffordern. Erst mit dem Zugang dieses Schreibens gerät der Verkäufer offiziell in Lieferverzug.
- Nachfrist setzen: Setzen Sie im selben Schreiben direkt eine angemessene Nachfrist zur Lieferung (üblich und rechtlich sicher sind 14 Tage)""
Wenn möglich, solltest du das Fahrzeug selbst anmelden.Dann hat man alle Papiere und kann das Fahrzeug auch sofort beim Händler abholen. Bei mir hat die Onlineanmeldung aufgrund von Softwareproblemen nicht richtig stattgefunden. Nach drei Wochen habe ich dann bei der Zulassungsstelle vorgesprochen und hatte nach ca. einer Stunde alle Papiere, was laut Aussage des Händlers angeblich nicht möglich gewesen wäre.
Ich will ja (noch) gar nichts anmahnen, ich wollte echt nur ein kurzes Update.