Beiträge von Rhetia

    Das ist doch Quatsch. Die Innenraumüberwachung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Daher kann man sie auch, wie in der Bedienungsanleitung geschrieben, abschalten.

    Was jedoch nicht dauerhaft abzuschalten ist, dass ist die Warnung bei Geschwindigkeitsüberschreitung. Diese wird nach Deaktivierung vor jeder Fahrt wieder aktiviert. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und auch völlig in Ordnung und hilfreich.

    Du solltest dich mal über die Gesetzeslage informieren...


    Neues Überwachungssystem ab sofort Pflicht: Warum Autos jetzt ständig ihre Fahrer filmen
    Seit dem 7. Juli ist die Fahrerüberwachung per Kamera in allen neuen Pkw Pflicht. Was zeichnet das ADDW-System auf und wie steht es um den Datenschutz?
    www.auto-motor-und-sport.de


    Wie geschrieben wurde ist sie seit Sommer dieses Jahres in neuen Autos Pflicht

    Da diese Funktionen inzwischen Gesetzlich vorgeschrieben sind kannst du die nicht dauerhaft abschalten! Musst du bei jedem neuen starten des Fahrzeug abschalten.


    Eine dauerhafte Abschaltung wäre eine Manipulation an der Software.

    Mahlzeit Zusammen !


    jetzt muss ich aber auch mal blöd fragen, bei meinen Comfort ( 2026 ) steht im Fahrzeugschein drin:

    Zulässige Gesammtmasse mit AHK 2.405 kg
    Leergewicht sind laut FZS: 2070 kg
    bedeutet ja aber das mein Hänger max. noch 335kg haben darf ? oder verwechsel ich jetzt was...

    Das sollte dennoch nur das Fahrzeug sein ohne Anhänger Betrieb.


    Ich darf bei meinem Seal U DM i Design 1300kg gebremst ziehen und ungebremst 750kg

    Wir haben unseren Seal U DM i Design am Freitag abgeholt.


    Bei uns waren beide Ladekabel dabei, wobei ich das eine für die Steckdose direkt im Keller verstaut habe. Das Kabel für V2L war auch dabei, ob wir das brauchen werden bezweifel ich aber mal schauen.


    Was bei uns gefehlt hat war ein Verbandskasten 🙈 den habe ich noch nachträglich organisiert.


    Die Batterie war mit ca. 80% geladen und der Benzin Tank war voll.


    Bin soweit zufrieden mit der Übergabe vom Händler bei uns, ist auch schon zweite Auto welches ich bei ihm kaufe.

    Damit hat BYD wenig zu tun, dein Händler hat entweder Fahrzeuge für Kunden oder auf Vorrat bestellt und ist mehr oder weniger gut darin, die Fahrzeuge frühzeitig zu bestellen und dann auch schnell vom Hafen zu sich zu holen und dann noch die Papiere vom KBA anzufordern. Menschen die ein Fahrzeug 2 Wochen nach Bestellung erhalten, haben eben einen auf Vorrat bestellten erhalten den er Händler anbietet sobald das Fahrzeug auf dem letzten (LKW) Transport ist oder einen wo ein Kunde vom Kauf zurückgetreten ist. Andere wie ich haben im März bestellt und das Fahrzeug jetzt erst erhalten. Ich gehe aber davon aus, das Leute die Ihr Fahrzeug innerhalb von 2 Wochen erhalten haben, auch einen Preis gezahlt haben der 2000-3000€ teurer ist als ich der über einen Vermittler (Neuwagen-AH) bestellt hat.

    Wir bekommen unseren morgen den wir wie vorher geschrieben habe vor 2 Wochen gekauft habe (Lagerfahrzeug). Mein Händler hat diese Woche 4 Stück geliefert bekommen.


    Ob ich mehr wie andere gezahlt habe kann ich nicht sagen, für in der Schweiz war es ein sehr faires Angebot.