Dort steht explizit drin, dass ohne diese Veränderungen die ABE nicht greift.
K1c, K2b, K3b stehen pro Forma eigentlich immer drin, damit der Hersteller sich abgesichert hat.
K3i, K4h, K5d, K9v bei 245er Radbreite sind dann eklig.
Aber hier kommt ja der Sachverständige ins Spiel, der das dann fachgerecht anhand des vorgestellten Fahrzeugs bewertet.
Wenn das ohne Maßnahmen geht, dann musst du die auch nicht durchführen, nur weil sie im Gutachten stehen.