Probleme bei der Typisierung der AHK in Österreich

  • Meines Wissens gibt es keine originale BYD Anhängekupplung, schon gar nicht original verbaut oder dafür vorbereitet. Die Chinesen benötigen kaum eine AHK, PKW Anhänger sind sehr selten dort in Verwendung. Diese wird nachträglich, wenn das Fahrzeug bei uns beim Händler ankommt montiert. Dazu kommen verschiedene Hersteller in Frage, wie Brink oder GDW, die findest du auf anderen Fahrzeugmarken auch. Wichtig zu beachten, dass sich die Marke und Type der AHK in der Dokumentation des Fahrzeuges wiederfindet, ebenso auch in der AHK Dokumentation muss die zugelassene Type des Fahrzeuges ersichtlich sein, kurz gesagt die müssen sich matchen. Ich habe eine abnehmbare AHK von GDW auf meinen Seal U montieren lassen und musste diese danach selber typisieren lassen, bei uns in Österreich sind die Landesregierungen Abteilung KFZ zuständig. Das war ein Zirkus, es ging ständig um abzugleichende Nummern und Dokumente, die seitens BYD in englischer Sprache waren und für unsere Beamten, welche nur Amtsdeutsch verstehen war das nicht lesbar. Nach 3 Monaten Bürokratiekampf, wo ich zwischen meinem BYD Händler und der Landesregierung vermittelt habe und ständig Druck aufgebaut habe, war es dann endlich soweit und mir wurde eine Genehmigung ausgestellt. Mein BYD Verkäufer, der im Austausch mit BYD Österreich war, wusste mehrmals nicht mehr weiter und meinte fahre einfach ohne Genehmigung, das kontrolliert eh niemand. Das Problem entsteht bei einem Unfall mit dem Anhänger, wo das Thema dann bei der Versicherung aufpoppt, ob die dann bereit sind zu zahlen ist fragwürdig. Lange Rede kurzer Sinn, ich habe den Seal U mit AHK beim Händler bestellt und musste mich am Ende um die Genehmigung/Typisierung kümmern, welche 3 Monate dauerte, viele e-Mails und Telefonate erforderte, plus 2 vorort Termine bei der Prüfstelle der Landesregierung. Mir wurde gesagt, dass grundsätzlich das mitführen einer Konformitätserklärung einer nachträglich installierten AHK ausreichend ist und eine Typisierung dadurch nicht zwingend notwendig ist. Das ist anscheinend aber nur bei Fahrzeugen wo es eine originale AHK (fix, schwenkbar oder abnehmbar) als Bestelloption gibt, wodurch das Fahrzeug schon grundsätzlich für eine AHK vom Hersteller zertifiziert und vorbereitet wurde. Dieses Thema wird sicher über die Zeit einfacher, man darf nicht vergessen, BYD als Marke ist in Österreich für Landesregierungen noch neu und dann kommt noch einer mit einem BYD Auto und will eine Typisierung für eine nicht originale und nachgerüstete AHK.

  • Gratulation, geschafft.


    Das steht mir auch noch bei meinem Seal bevor, da ich die Generation erwischt habe, bei der die AHK-Lasten noch nicht Original in der Zulassung waren & habe diese Nachreichungsbestätigung bekommen.


    Wenn ich zusammenfasse - einen Termin bei der Landesregierung machen, mit Zettelwerk dorthin und hoffen, dass der Beamte Englisch kann :)


    Wo warst du? Vom Motorrad (schon ein paar Jahre her) kenne ich es, dass es durchaus Unterschiede in der Auslegung des Pragmatismusses (oder ist der Bürger ein Kunde) zwischen den Prüfstellen gibt.


    Hast du Leasingfahrzeug oder nicht - wie es mit dem Typenschein?

  • Da muss ich jetzt meine Werkstätte aber besonders loben. Die haben das mitgemacht und mir die Genehmigung per Einschreiben zugeschickt.

    🇦🇹 Seal U Design Tian Qing (=himmelblau) 87kWh. Seit Juni '24

  • meinst du den Typenschein oder die Genehmigung für die AHK?

    Fast genau so, wie es McSealU schrieb, war's auch bei mir. Nur hab ich keinen neuen Zulassungsschein. Den müsste man extra beantragen. Versicherungsvertreter sagt, das kann man sich sparen. Hoffentlich hat er recht.

    🇦🇹 Seal U Design Tian Qing (=himmelblau) 87kWh. Seit Juni '24

  • Also ich hab bei meinem Seal AWD im April im Zuge des Kaufs die Anhängerkupplung nachrüsten lassen.

    Das Auto war neu und stand im Schauraum, d.h. ich hab keinen Neuwagen bestellt sondern einen vorrätigen gekauft.


    Aufpreis für die AHK waren 1.300 EUR, alles ganz problemlos.