Ausnahmegenehmigung durch Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg

  • Hallo habe eine Frage.


    Mein BYD Seal U dmi Designe AWD wurde Anfang Januar 2026 zugelassen. Statt einer grauen CoC habe ich Ausnahmegenehmigungen durch das Kraftfahrzeug-Bundesamt Flensburg erhalten. Begründung: BYD hat es versäumt die Genehmigung für die Euro 6e / EB einzureichen. Seit dem 01.01.2026 besteht aber diese Genehmigungspflichtig und da diese bisher nicht vorlag, musste diese Ausnahmegenehmigung ausgestellt werden.


    Sind hier sonst noch welche aus der Gruppe davon betroffen?

    BYD Seal U DM-i Design + AHK boundless cloud - 22.08.25 bestellt

  • Laut meinem Händler stellt das KBA für jede Fin einzeln eine Konformität Erklärung bezüglich der Abgaswerte aus, daher auch die längere Lieferzeit X/

    Hast du denn auch die COC erhalten oder auch nur die Sondergenehmigung? Bekäme man nicht vielleicht später beim Verkauf ins europäische Ausland Probleme wegen der fehlenden Konformitätsbescheinigung?

    BYD Seal U DM-i Design + AHK boundless cloud - 22.08.25 bestellt

  • Hallo Gemeinde,


    mir stellte sich heute eine Frage, die evtl. damit in Zusammenhang stehen könnte:

    Der freundliche BYD Verkäufer sagte mir, dass BYD ihren Händlern mitgeteilt habe, dass der design in Deutschland steuerlich NICHT förderfähig sei (Dienstwagenbesteuerung 0,5%), obwohl er ja dem Grunde nach die Grenzwerte locker einhält (26g/100km vs. 60g/100km)

    Das könnte dann natürlich daran liegen, weil der design hier über gar keinen rechtlich bindenden Abgaswert verfügt, sondern nur über diese Ausnahmegenehmigung.


    Andererseits sollte dann ja mit dieser Konformitätserklärung wieder alles o.k. sein..???


    Weiß da jemand Genaueres.. ?????


    Der kaufinteressierte


    Arnd

  • nee, nee: ODER unter 60g/100km:


    Quelle: Bundesumweltministerium:


    Im Zeitraum vom 01. Januar 2026 bis 30. Juni 2027 sind Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Range-Extender förderfähig, sofern deren CO₂-Emissionen einen Wert von 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) nicht überschreiten oder deren elektrische Reichweite mindestens 80 Kilometer beträgt.

    Für den Zeitraum ab dem 01. Juli 2027 prüft die Bundesregierung eine Förderung von Plug-In-Hybriden und Fahrzeugen mit Range Extender, die sich an den CO₂-Emissionen im realen Betrieb orientiert, um einen möglichst großen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und einen Anreiz für eine möglichst weitreichende Nutzung des elektrischen Antriebs zu geben.

    Stand: 19.01.2026

  • R.Avanusa und Brokkoli :


    wäre einer von Euch beiden evtl. bereit, in der Konformitätserklärung einmal nachzuschauen, welcher co 2 Wert dort eingetragen ist ????

    ...oder evtl. sogar einmal eine Kopie/Foto davon hier einstellen...????


    ....jetzt schon mal besten Dank dafür....

  • ...dafür schon mal ganz herzlichen Dank, Peter.


    Also kombiniert 50 g (und nicht, wie in den offiziellen Verlautbarungen 26 g), damit unter den gesetzlich vorgeschriebenen 60 g, womit er förderfähig sein sollte......

    ....bin gerade dabei in Verbindung mit meinem Freundlichen und BYD Deutschland ein wenig Licht ins Dunkle zu bekommen.

    Mal sehen, ob`s funktioniert....??????


    Werde berichten.......


    Beste Grüße


    Arnd