Update:
Der Liefertermin für den neuen Motor wird sich wohl noch bis Ende Juni hinziehen.
Parallel dazu habe ich die Zeit genutzt, mich auf die Zukunft vorzubereiten.
Ich bin nicht sicher, ob das aus meiner ursprünglichen Geschichte herauszulesen war.
Fakt ist: Das Kfz steht bei einem anderen Vertragshändler als jenem, bei dem ich das Auto gekauft habe. Die Hintergründe dazu sind aktuell eher zweitrangig.
Die Wahl fiel primär auf diesen Händler, da er genau auf halber Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsort liegt und das Fahrzeug nun in seiner Werkstatt steht.
Für meinen speziellen Fall ist wichtig, dass nun ein Motortausch auf Garantie von einem Händler durchgeführt wird, der nicht mit mir den Kaufvertrag abgeschlossen hat.
Das bedeutet, dass dieser Händler mir gegenüber natürlich nicht aus der gesetzlichen Gewährleistung haftbar ist, sollte diese aus irgendeinem Grund in Zukunft für mich relevant werden.
Der erste Schritt war daher, den ursprünglichen Händler, bei dem das Fahrzeug gekauft wurde, darüber in Kenntnis zu setzen, dass ein erheblicher Mangel am von ihm verkauften Kfz vorliegt. Gleichzeitig habe ich mir vorbehalten, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, auch wenn die Reparatur aktuell im Rahmen der BYD-Garantie von einem anderen Händler durchgeführt wird.
Ich denke dabei an viele Themen, insbesondere im Zusammenhang mit einer möglichen Kaufrückabwicklung. Diese steht derzeit zwar nicht im Raum – auch dann nicht, wenn ich das Fahrzeug zurückbekomme und alles funktioniert. Dennoch könnte sie zu gegebener Zeit ein Thema werden, falls durch die aktuelle Reparatur bzw. den Motortausch zukünftige Folgeschäden entstehen sollten.
Ich brauche euch nicht zu erklären, was bei einem Motortausch alles ab- und angeschlossen wird: Wasserkreislauf, Klimakompressor, Kabel, Pumpen, Riemen/ Kette,
usw.
Wenn ich darüber nachdenke, habe ich allein jetzt schon zwei Monate der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren verloren – nur weil das Fahrzeug in der Werkstatt stand.
Diese Fragen beschäftigen mich derzeit nebenbei:
Habe ich Anspruch darauf, dass sich die Gewährleistungsfrist um die Zeit verlängert, in der das Fahrzeug nicht nutzbar war? Also um die zwei Monate, die das Auto bereits in der Werkstatt steht, beziehungsweise vielleicht sogar um drei Monate oder mehr?
Habe ich Anspruch darauf, dass meine Vollkaskoversicherung, die Haftpflichtversicherung und die Kfz-Steuer für die Zeit bezahlt werden, in der ich das Fahrzeug nicht nutzen kann?
Diese Fragen sind nur exemplarisch gemeint. Ich stelle sie hier nicht zur in dem thread zur Diskussion.
Entweder gibt es bereits viele andere Beispiele, die anderen auch wieder fahren sind mit anderen Herstellern.
Ich möchte damit lediglich sagen, dass es die Situation nicht einfacher macht, wenn eine andere Werkstatt die Reparatur durchführt. Und zwar nicht deshalb, weil ein Teil gewechselt oder ein Service gemacht wird, sondern weil ein kompletter Motor getauscht wird
Heute hatte ich außerdem ein offenes und transparentes Gespräch mit dem Werkstattmeister des Händlers, bei dem das Fahrzeug aktuell steht. Ich habe ihm deutlich gemacht, dass sie noch einmal in sich gehen sollten, ob sie diese Verantwortung wirklich übernehmen wollen,. Garantie hin oder her.
Wenn es ihre Umstände ermöglichen, wäre mir es auch egal, bzw
Durchaus denkbar,.wenn das Auto und der Motor zum anderen gebracht wird und der beschäftigt sich mit dem Motortausch.
Tatsächlich war sehr überrascht über meinen offenen Austausch, ich denke die sind das so nicht gewohnt.
Der Beitrag hier sollte er technisch bleiben, dass hier gerade angesprochene werde ich auf andere Weise für mich klären.
Und ich sage trotzdem, ich bereue den Kauf des Kfz nicht, da ich mich in der Sache immer noch als Einzelfall sehe.
Habe bei reddit auch die Reichweite parallel über die deutschsprachige Grenze hinaus erweitert, aktuell gibt es nichts vergleichbares bei dem Hybrid Antrieb von BYD.