Hallo zusammen ich habe meinen bei der Bleker Gruppe in Borken am 31.3 bestellt.
Hoffe das klappt alles, hab auch noch keine Bestätigung.Borken
Heide 8
46325 Borken
Und mein unverbindlicher Liefertermin ist der 15.07.2026
Hallo zusammen ich habe meinen bei der Bleker Gruppe in Borken am 31.3 bestellt.
Hoffe das klappt alles, hab auch noch keine Bestätigung.Borken
Heide 8
46325 Borken
Und mein unverbindlicher Liefertermin ist der 15.07.2026
Hallo zusammen ich habe meinen bei der Bleker Gruppe in Borken am 31.3 bestellt.
Hoffe das klappt alles, hab auch noch keine Bestätigung.Borken
Heide 8
Ich habe mein Fahrzeug ebenfalls bei der Bleker Gruppe in Borken bestellt, und zwar am 13.03.2026. Der Händler hat mir per E-Mail bestätigt, dass das Fahrzeug vom Typ BYD Seal U DM-i Comfort bestellt wurde. Diese Bestätigungs-E-Mail ist rechtlich bindend.
Ein separates Dokument mit dem Titel „Auftragsbestätigung“ ist für die Gültigkeit des Vertrages nicht zwingend erforderlich.
Die Begründung hierfür basiert auf Ihrem E-Mail-Verlauf:
1. **Die Annahme des Angebots**
Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande: Ihr Angebot (die unterschriebene Bestellung) und die Annahme durch den Verkäufer.
* In der E-Mail vom 13.02.2026 um 15:01 Uhr schreibt der Verkaufsleiter: „das Fahrzeug wurde soeben bestellt“.
Damit hat er Ihr Angebot explizit angenommen. Im kaufmännischen Verkehr ist eine solche klare Bestätigung per E-Mail ausreichend, um den Vertrag rechtlich zu binden.
Ich habe am 13.02.26 den BYD SEAL U DM-I verbindlich bestellt.
Heute habe ich mit meinen Händler kontaktier, das hat er mir geantwortet:
Aktuell liegen mir zu Ihrer Bestellung noch keine weiteren Informationen vor. Eine Kommissionsnummer oder Fahrgestellnummer (VIN) wurde im System bisher noch nicht hinterlegt.
Bei BYD ist es leider so, dass wir als Händler erst dann neue Informationen erhalten, wenn das Fahrzeug tatsächlich bei uns eintrifft bzw. kurz davorsteht. Zwischenschritte oder Status-Updates im System sind für uns leider nicht einsehbar.
War das bei euch auch so?
Ich habe am 13.02.26 den BYD SEAL U DM-I verbindlich bestellt.
Heute habe ich mit meinen Händler kontaktier, das hat er mir geantwortet:
Aktuell liegen mir zu Ihrer Bestellung noch keine weiteren Informationen vor. Eine Kommissionsnummer oder Fahrgestellnummer (VIN) wurde im System bisher noch nicht hinterlegt.
Bei BYD ist es leider so, dass wir als Händler erst dann neue Informationen erhalten, wenn das Fahrzeug tatsächlich bei uns eintrifft bzw. kurz davorsteht. Zwischenschritte oder Status-Updates im System sind für uns leider nicht einsehbar.
War das bei euch auch so?
So das Thema mit Brüssel ist erst einmal vom Tisch:
Na geht doch, gute Nachrichten nach der ganzen Verwirrung.
Alles andere hätte mich gewundert.
Oh, ein KI Text ....
Lediglich meine Gedanken zusammen gefasst, um es einfach und leshaft zu machen
Zur sogenannten „EU-Ausrede“ und möglicher Staatshaftung
Dass bei Förderprogrammen EU-rechtliche Vorgaben zu beachten sind, ist der Bundesregierung seit Jahrzehnten bekannt. Es handelt sich also nicht um ein überraschendes Ereignis. Solche Fragen hätten vor einer öffentlichen Ankündigung abschließend geklärt werden müssen.
Wenn eine Prämie trotzdem als sicher dargestellt wurde, obwohl noch EU-rechtliche Hürden bestanden, wirkt das wie ein bewusst eingegangenes Risiko zulasten der Bürger.
Kommunikation nach außen
Sowohl in der öffentlichen Kommunikation als auch auf offiziellen Seiten der Bundesregierung oder zuständiger Bundesministerien wurde und wird klar vermittelt: Die Elektroprämie wird kommen.
Nicht „möglicherweise“, nicht „unter Vorbehalt“, nicht „nach EU-Genehmigung“, sondern in einer Formulierung, die für jeden durchschnittlichen Bürger wie eine verbindliche politische Zusage wirkt.
Auch in zahlreichen Medien und weiteren Informationsquellen wird davon gesprochen, dass die Prämie kommt. Einschränkende Hinweise wie „abhängig vom grünen Licht der EU“ tauchen in der öffentlichen Darstellung nicht auf. Dadurch entsteht zwangsläufig ein starkes Vertrauen in die Verlässlichkeit dieser Aussage.
Rechtliche Einordnung
Sollte man auf dieser Grundlage bereits einen Vertrag abgeschlossen haben und die Prämie später aufgrund europarechtlicher Vorgaben entfallen oder gekürzt werden, stellt sich die Frage einer möglichen Staatshaftung.
1. Amtspflichtverletzung
Wenn staatliche Stellen durch klare, nicht relativierte Aussagen ein schutzwürdiges Vertrauen erzeugen und Bürger daraufhin wirtschaftlich relevante Entscheidungen treffen, kann im Raum stehen, ob eine Amtspflicht verletzt wurde.
2. Vertrauensschutz
Der Vertrauensschutz ist ein grundlegendes Prinzip des Rechtsstaats. Bürger dürfen sich grundsätzlich auf eindeutige staatliche Ankündigungen verlassen. Wer im Vertrauen auf eine klar kommunizierte Förderung eine erhebliche finanzielle Verpflichtung eingeht, kann argumentieren, dass dieses Vertrauen rechtlich geschützt sein muss.
Waren EU-rechtliche Risiken intern bekannt und wurden nach außen nicht deutlich gemacht, wäre das rechtlich zumindest angreifbar.
3. Mögliche Schritte
Sollte die Prämie tatsächlich scheitern, ist denkbar, dass Organisationen wie der Verbraucherzentrale Bundesverband prüfen, ob rechtliche Schritte gegen den Bund in Betracht kommen.
Fazit
Ein ersatzloser Rückzug ohne Entschädigung wäre politisch ein erheblicher Vertrauensbruch
Nein ich meine damit der Test ist insgesamt nicht unvoreingenommen genacht worden:
Alleine schon die folgende Stelle:
Ein weiterer Minuspunkt ist die fehlende Akkukonditionierung, mit der sich die Batterie bei Kälte für eine bessere Ladeperformance auf Temperatur bringen ließe. Immerhin lassen sich über die Antriebsbatterie des Seal U im Stand auch externe Geräte betreiben (Vehicle-to-Load), falls mal keine Steckdose greifbar ist.