Beiträge von berliner030

    Zur sogenannten „EU-Ausrede“ und möglicher Staatshaftung


    Dass bei Förderprogrammen EU-rechtliche Vorgaben zu beachten sind, ist der Bundesregierung seit Jahrzehnten bekannt. Es handelt sich also nicht um ein überraschendes Ereignis. Solche Fragen hätten vor einer öffentlichen Ankündigung abschließend geklärt werden müssen.


    Wenn eine Prämie trotzdem als sicher dargestellt wurde, obwohl noch EU-rechtliche Hürden bestanden, wirkt das wie ein bewusst eingegangenes Risiko zulasten der Bürger.


    Kommunikation nach außen

    Sowohl in der öffentlichen Kommunikation als auch auf offiziellen Seiten der Bundesregierung oder zuständiger Bundesministerien wurde und wird klar vermittelt: Die Elektroprämie wird kommen.


    Nicht „möglicherweise“, nicht „unter Vorbehalt“, nicht „nach EU-Genehmigung“, sondern in einer Formulierung, die für jeden durchschnittlichen Bürger wie eine verbindliche politische Zusage wirkt.


    Auch in zahlreichen Medien und weiteren Informationsquellen wird davon gesprochen, dass die Prämie kommt. Einschränkende Hinweise wie „abhängig vom grünen Licht der EU“ tauchen in der öffentlichen Darstellung nicht auf. Dadurch entsteht zwangsläufig ein starkes Vertrauen in die Verlässlichkeit dieser Aussage.


    Rechtliche Einordnung


    Sollte man auf dieser Grundlage bereits einen Vertrag abgeschlossen haben und die Prämie später aufgrund europarechtlicher Vorgaben entfallen oder gekürzt werden, stellt sich die Frage einer möglichen Staatshaftung.


    1. Amtspflichtverletzung


    Wenn staatliche Stellen durch klare, nicht relativierte Aussagen ein schutzwürdiges Vertrauen erzeugen und Bürger daraufhin wirtschaftlich relevante Entscheidungen treffen, kann im Raum stehen, ob eine Amtspflicht verletzt wurde.


    2. Vertrauensschutz


    Der Vertrauensschutz ist ein grundlegendes Prinzip des Rechtsstaats. Bürger dürfen sich grundsätzlich auf eindeutige staatliche Ankündigungen verlassen. Wer im Vertrauen auf eine klar kommunizierte Förderung eine erhebliche finanzielle Verpflichtung eingeht, kann argumentieren, dass dieses Vertrauen rechtlich geschützt sein muss.


    Waren EU-rechtliche Risiken intern bekannt und wurden nach außen nicht deutlich gemacht, wäre das rechtlich zumindest angreifbar.


    3. Mögliche Schritte

    Sollte die Prämie tatsächlich scheitern, ist denkbar, dass Organisationen wie der Verbraucherzentrale Bundesverband prüfen, ob rechtliche Schritte gegen den Bund in Betracht kommen.


    Fazit

    Ein ersatzloser Rückzug ohne Entschädigung wäre politisch ein erheblicher Vertrauensbruch

    Nein ich meine damit der Test ist insgesamt nicht unvoreingenommen genacht worden:


    Alleine schon die folgende Stelle:


    Ein weiterer Minuspunkt ist die fehlende Akkukonditionierung, mit der sich die Batterie bei Kälte für eine bessere Ladeperformance auf Temperatur bringen ließe. Immerhin lassen sich über die Antriebsbatterie des Seal U im Stand auch externe Geräte betreiben (Vehicle-to-Load), falls mal keine Steckdose greifbar ist.

    Hallo,



    im Falle einer Panne im Türkei-Urlaub ist die Türkei nicht unter den Ländern Deckungsgebiet aufgeführt. Lediglich europäische Länder etc. sind aufgeführt.


    Weiter unten in der Garantie steht allerdings:


    Wenn das anspruchsberechtigte Fahrzeug infolge eines Vorfalls stillgelegt wird und eine Reparatur vor Ort nicht möglich ist, wird Ihr Fahrzeug zum nächstgelegenen BYD-Reparaturbetrieb abgeschleppt. Wenn das anspruchsberechtigte Fahrzeug in einem Land "ohne" autorisierten BYD-Reparaturbetrieb stillgelegt wird, an den Heimathändler / den nächstgelegenen autorisierte BYD-Reparaturbetrieb.

    Hallo,



    wir möchten im Sommer in den Urlaub fahren(Türkei).


    Hierzu folgende Frage:


    Ist ea möglich mit einer vollen Batterie sowie vollem Tank und nur im Hybrid-Modus 4000 KM ohne die Batterke aufzuladen. Lediglich Tanken.


    Uns wurde vom BYD erklärt die Batterie läd sich im Hybrid-Modus selbst auf und Pendelt immer bei 60-70% und wir müssten nicht zwingend die Batterie laden. Im Durchschnitt würden wir 12-14 Km/H fahren wollen

    Moin,



    wir planen mit unserem BYD Seal U DM-i in die Türkei zu fahren. Wir haben uns im Rahmen des Urlaubs gefragt, ob die BYD Garantie auch in der Türkei greift und wo vorallem ob es genügend von BYD zertifizierte Werkstätte verfügbar sind.