Beiträge von arnd05
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nee, nee: ODER unter 60g/100km:
Quelle: Bundesumweltministerium:
Im Zeitraum vom 01. Januar 2026 bis 30. Juni 2027 sind Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Range-Extender förderfähig, sofern deren CO₂-Emissionen einen Wert von 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) nicht überschreiten oder deren elektrische Reichweite mindestens 80 Kilometer beträgt.
Für den Zeitraum ab dem 01. Juli 2027 prüft die Bundesregierung eine Förderung von Plug-In-Hybriden und Fahrzeugen mit Range Extender, die sich an den CO₂-Emissionen im realen Betrieb orientiert, um einen möglichst großen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und einen Anreiz für eine möglichst weitreichende Nutzung des elektrischen Antriebs zu geben.
Stand: 19.01.2026
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Hallo Gemeinde,
mir stellte sich heute eine Frage, die evtl. damit in Zusammenhang stehen könnte:
Der freundliche BYD Verkäufer sagte mir, dass BYD ihren Händlern mitgeteilt habe, dass der design in Deutschland steuerlich NICHT förderfähig sei (Dienstwagenbesteuerung 0,5%), obwohl er ja dem Grunde nach die Grenzwerte locker einhält (26g/100km vs. 60g/100km)
Das könnte dann natürlich daran liegen, weil der design hier über gar keinen rechtlich bindenden Abgaswert verfügt, sondern nur über diese Ausnahmegenehmigung.
Andererseits sollte dann ja mit dieser Konformitätserklärung wieder alles o.k. sein..???
Weiß da jemand Genaueres.. ?????
Der kaufinteressierte
Arnd