Alles anzeigenEin separates Dokument mit dem Titel „Auftragsbestätigung“ ist für die Gültigkeit des Vertrages nicht zwingend erforderlich.
Die Begründung hierfür basiert auf Ihrem E-Mail-Verlauf:
1. **Die Annahme des Angebots**
Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande: Ihr Angebot (die unterschriebene Bestellung) und die Annahme durch den Verkäufer.
* In der E-Mail vom 13.02.2026 um 15:01 Uhr schreibt der Verkaufsleiter: „das Fahrzeug wurde soeben bestellt“.
Damit hat er Ihr Angebot explizit angenommen. Im kaufmännischen Verkehr ist eine solche klare Bestätigung per E-Mail ausreichend, um den Vertrag rechtlich zu binden.
Bei mir war es wie folgt: Der Kaufvertrag (verbindliche Bestellung für einen Neuwagen) wurde mir per E‑Mail zugesendet.
Ich habe ihn unterschrieben und am 05.02. per E‑Mail zurückgeschickt. Im Anschluss habe ich folgende E‑Mail erhalten:
"Vielen Dank für dein vertrauen.
Ich lasse ein Fahrzeug zuordnen und bestellen.
Ich melde mich, sobald das Fahrzeug in Sittensen ankommt.
Mit freundlichen Grüßen | with best regards"
Auf Nachfrage, ob ich noch eine Bestellbestätigung erhalte, folgende Antwort:
"Hi Steffan,
die Bestellung habe ich dir am 05.02.2026 per Mail bestätigt.
Aber sonst auch hier noch einmal.
Die Bestellung ist vollständig angekommen und dir ist ein Fahrzeug zugewiesen."