Beiträge von naffetS

    naffetS ....da mein Weg zum KD viel zu weit ist, würde ich das schriftlich dort anzeigen und bei der nächsten Gelegenheit vor Ort klären. Meine original BYD Fußmatte liegt auch ohne einen Halter durch die Klettstreifen felsenfest im Fußraum.

    Das ganze Teil ist mMn ne komplette Fehlkonstruktion, so häufig wie der Fehler auftritt. Mich persönlich stört es eher weniger, aber die persönliche Schmerzgrenze ist ja unterschiedlich stark angelegt.

    Ja, so hatte ich das auch vor. Da es mich nicht wirklich stört, wollte ich ursprünglich einfach warten und das Thema beim ersten Service mit erledigen lassen. Dann kam jedoch die Rückmeldung, dass es nicht als Garantiefall anerkannt wird. Jetzt erhalte ich Terminvorschläge .Bei mir beträgt die Entfernung zum Händler etwa 85 km.

    Ähm .... BYD hat dir doch erklärt, dass sie nicht für die gesetzliche Gewährleistung zuständig sind, da sie nicht dein Vertragspartner sind.

    Sie haben dich, korrekterweise, an deinen Händler verwiesen.

    Wieso schreibst du nun nochmal BYD, dass sie das mit Betracht auf die Gewährleistung prüfen sollen?


    :/

    ? Das habe ich doch gar nicht getan.


    Eintrag #25

    enthält den E-Mail Verlauf. Also erst die Antwort von BYD und darunter das was ich zuvor an BYD geschrieben habe.


    Der Händler schreibt nun dass sie sich das anschauen möchten und mir Terminvorschläge zusenden.

    Antwort von BYD Europe auf meine letzte E-Mail von heute:


    Sehr geehrter Herr R,


    wir möchten darauf hinweisen, dass wir als Kundenservice keine weiteren technischen Stellungnahmen zu diesem Sachverhalt über diese E-Mail-Adresse oder das Kundenservice-Portal telefonisch abgeben können, da wir keine Techniker sind.


    Auch bei einer weiteren Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail wird sich an der bisherigen Einschätzung bzw. dem Ergebnis nichts ändern.


    Sie haben selbstverständlich das Recht, den Sachverhalt direkt mit dem Händler zu klären bzw. die Entscheidung dort anzufechten. Der Händler ist Ihr vertraglicher Ansprechpartner und die rechtliche Vertragspartei, da Sie das Fahrzeug beim Händler und nicht direkt beim Hersteller erworben haben. Zudem bestand grundsätzlich die Möglichkeit, das Fahrzeug vor der ursprünglichen Übergabe zu überprüfen.


    Wir bitten Sie daher, sich für eine weitere rechtliche Prüfung des Sachverhalts direkt an den Händler zu wenden.


    Meine E-Mail von heute:


    Guten Tag,


    vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Mit Ihrer Einschätzung bin ich nicht einverstanden.


    Das Fahrzeug ist erst seit etwa zwei Monaten in Gebrauch. Die Fußmatte auf der Fahrerseite wurde zum Zeitpunkt des Schadens erstmals zur Reinigung herausgenommen. Dass sich bei diesem ersten Herausnehmen eine Befestigung aus dem Fahrzeugboden löst und dort ein Loch zurückbleibt, kann ich daher nicht als normalen Verschleiß nachvollziehen.


    Unabhängig von den freiwilligen Garantiebedingungen bitte ich außerdem um Prüfung meiner gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Garantie und gesetzliche Gewährleistung sind voneinander zu unterscheiden. Da sich der Mangel bereits innerhalb der ersten zwölf Monate nach Übergabe gezeigt hat, ist insbesondere die gesetzliche Vermutung des § 477 BGB zu berücksichtigen, wonach grundsätzlich vermutet wird, dass ein innerhalb dieses Zeitraums auftretender Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag.


    Ich bitte Sie daher um erneute Prüfung des Vorgangs und um Nacherfüllung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung. Sollte dies abgelehnt werden, bitte ich um eine schriftliche und nachvollziehbare Begründung, weshalb es sich bei einer beim erstmaligen Herausnehmen gelösten Befestigung nach lediglich etwa zwei Monaten um normalen Verschleiß und nicht um einen Sachmangel handeln soll.


    Vielen Dank


    Mit freundlichen Grüßen


    Den Händler habe ich hierzu bereits angeschrieben und um eine entsprechende Klärung gebeten.

    Hi,


    dein Seal U ist gerade mal 1 1/2 Monate in deinem Besitz, ich würde das auf Gewährleistung schieben. Nicht Garantie! .. Ab zum Ursprungsverkäufer, Mangel reklamieren. Innerhalb der ersten mittlerweile 12! Monate gilt "war schon Kaputt beim Verkauf, außer die können das gegenteil beweisen".

    Die Qualität der Werkstätten ist leider aber auch nicht die beste, und offenbar reist genau diese Bodenbefestigung wohl bei einigen ab (zumindest was ich so subjektiv beobachten konnte).

    Ich hatte gestern den BYD Europe Customer Care eine E-Mail geschrieben und den Sachverhalt erklärt: Hier die Antwort von BYD Europe B.V.:


    Sehr geehrter Herr ...,


    vielen Dank für Ihre Anfrage und die bereitgestellten Informationen.

    Wir haben die allgemeinen EU-Garantiebedingungen geprüft. Nach diesen Bedingungen ist die Einschätzung des Händlers korrekt.

    Bei der betreffenden Befestigung der Fußmatte handelt es sich um ein Teil, das als Verbrauchs- bzw. Verschleißteil eingestuft wird. Schäden bzw. Abnutzungen an solchen Teilen fallen grundsätzlich nicht unter die Garantie für normalen Verschleiß.

    Daher können wir in diesem Fall leider keine Garantieabdeckung bestätigen.

    Vielen Dank für Ihr Verständnis.

    Mit freundlichen Grüßen


    BYD Europe Customer Care Team

    BYD Europe B.V.


    Ich habe gerade wieder zurückgeschrieben und auf die Gesetzliche Gewährleistung hingewiesen und um erneute Überprüfung gebeten.


    VG

    Steffan

    Moin zusammen,


    hat jemand von euch so etwas schon einmal erfolgreich auf Garantie reparieren lassen?


    Das Autohaus (BYD Sittensen) hat mir mitgeteilt, dass der Schaden nicht als Garantiefall eingestuft werden kann. Falls eine Reparatur überhaupt möglich ist, würde diese nur kostenpflichtig durchgeführt werden.

    Bei mir ist die rechte Bodenbefestigung der Fahrermatte kaputtgegangen (kleines Loch im Boden), als ich die Matte zum Reinigen aus dem Fahrzeug herausnehmen wollte. Für mich wirkt das eher wie ein Material- bzw. Qualitätsmangel als ein Verschleißschaden.


    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder konnte eine Reparatur auf Garantie durchsetzen?

    Ist weiss nicht ob ich einen Denkfehler habe, aber wie soll das Auto die Sitzposition des jeweiligen Fahrers einstellen? Die gespeicherten Einstellungen 1, 2 und 3 sind doch im Konto gar keinem Benutzerkonto zugeordnet. Das Auto kann das ja gar nicht wissen.

    Die Sitzposition wird einmal im jeweiligen Benutzerkonto eingerichtet und gespeichert. Geht dazu wie folgt vor: Öffnet das Fahrzeug über die BYD-App, öffnet die Tür, setzt euch hinein, schließt die Tür und startet das Fahrzeug. Anschließend wird das entsprechende Benutzerprofil geladen und mit einer Meldung wie „Herzlich willkommen ...“ angezeigt.


    Über das große Display könnt ihr nun den Menüpunkt Sitzposition auswählen und den Sitz nach euren Wünschen einstellen und speichern. Ebenso lassen sich das Hintergrundbild und die Ambientebeleuchtung individuell anpassen. Sind die Einstellungen vorgenommen, werden sie dem jeweiligen Benutzerprofil zugeordnet.


    Wenn anschließend eine andere Person das Fahrzeug mit dem Schlüssel, per NFC oder über ihr eigenes Handy öffnet, die Sitzposition verändert, eine Fahrt unternimmt und das Fahrzeug wieder abstellt, bleibt diese zuletzt genutzte Sitzposition zunächst erhalten. Eure personalisierte Sitzposition wird erst dann wieder automatisch hergestellt, wenn ihr das Fahrzeug erneut über die BYD-App mit eurem Benutzerkonto öffnet. Öffnet ihr das Fahrzeug dagegen mit dem physischen Schlüssel oder per NFC, wird kein Benutzerprofil geladen und der Sitz bleibt in der zuletzt eingestellten Position.


    Kurz gesagt: Die automatische Zuordnung der Sitzposition funktioniert nur über das in der BYD-App angemeldete Benutzerkonto, nicht über den Fahrzeugschlüssel oder NFC.


    Kleiner Hinweis: Das Ganze habe ich gerade aus dem Gedächtnis heraus geschrieben, da ich momentan keine Zeit habe, es noch einmal praktisch zu testen. Sollte ich mich bei einem Detail irren, korrigiere ich es später gerne. Nach meinem bisherigen Teststand sollte der Ablauf aber grundsätzlich so funktionieren.