Beiträge von naffetS
-
-
Alles anzeigen
Ein separates Dokument mit dem Titel „Auftragsbestätigung“ ist für die Gültigkeit des Vertrages nicht zwingend erforderlich.
Die Begründung hierfür basiert auf Ihrem E-Mail-Verlauf:
1. **Die Annahme des Angebots**
Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande: Ihr Angebot (die unterschriebene Bestellung) und die Annahme durch den Verkäufer.
* In der E-Mail vom 13.02.2026 um 15:01 Uhr schreibt der Verkaufsleiter: „das Fahrzeug wurde soeben bestellt“.
Damit hat er Ihr Angebot explizit angenommen. Im kaufmännischen Verkehr ist eine solche klare Bestätigung per E-Mail ausreichend, um den Vertrag rechtlich zu binden.
Bei mir war es wie folgt: Der Kaufvertrag (verbindliche Bestellung für einen Neuwagen) wurde mir per E‑Mail zugesendet.
Ich habe ihn unterschrieben und am 05.02. per E‑Mail zurückgeschickt. Im Anschluss habe ich folgende E‑Mail erhalten:
"Vielen Dank für dein vertrauen.
Ich lasse ein Fahrzeug zuordnen und bestellen.
Ich melde mich, sobald das Fahrzeug in Sittensen ankommt.
Mit freundlichen Grüßen | with best regards"
Auf Nachfrage, ob ich noch eine Bestellbestätigung erhalte, folgende Antwort:
"Hi Steffan,
die Bestellung habe ich dir am 05.02.2026 per Mail bestätigt.
Aber sonst auch hier noch einmal.
Die Bestellung ist vollständig angekommen und dir ist ein Fahrzeug zugewiesen."
-
Alles anzeigen
Hallo zusammen,
ich bin neu hier im Forum – das ist mein erster Beitrag 😊
Ich habe mir vor kurzem einen BYD angeschaut und finde die Garantie grundsätzlich echt stark: 6 Jahre Fahrzeuggarantie und 8 Jahre auf die Batterie sind wirklich top.
Jetzt ist mir aber etwas aufgefallen, wozu ich gerne eure Meinung hätte:
Laut Garantiebedingungen ist der Motorriemen nur bis maximal 4 Jahre abgedeckt. Wenn ich mir jedoch den Wartungsplan anschaue (den ich hier im Forum gefunden habe), wird der Riemen anscheinend gar nicht regelmäßig gewechselt.
Das finde ich etwas widersprüchlich, da der Motorriemen ja eine wichtige Komponente ist und im schlimmsten Fall auch größere Schäden verursachen kann.
Wie seht ihr das? Habt ihr dazu Erfahrungen oder Infos?
Guten Abend,
der Seal U DM-I ist mit einer Steuerkette ausgestattet und die sind ja in der Regel Wartungsfrei.
Viele Grüße
Steffan
-
Bei mir waren nur 2 Ladekabel, aber kein V2L Kabel dabei.
Mein Händler meint, dass BYD dieses Kabel nicht mehr mitliefert...
VG annyro
Genau wie bei mir. Aussage von meinen Händler (BYD Sittensen): "Die Ladestecker sind vorhanden bis auf das V2L Ladekabel, dies ist aus dem Equipment gestrichen worden".
VG
Steffan
-
Als Zubehör waren der Ladeziegel und ein Typ-2-Ladekabel dabei. Ein V2L-Adapter sollte laut BYD eigentlich auch zum Lieferumfang gehören, diesen hatte der Händler jedoch nicht. Eventuell wird mir dieser noch nachträglich geliefert.
Hallo Bazooka,
nur zwei Wochen Wartezeit, das ging ja mal richtig schnell. Bei mir unverbindlicher Liefertermin 01.07. vermutlich aber früher (mündliche Aussage)
Ich hatte dem Verkaufsberater vor der Unterschrift noch einige Fragen per E‑Mail gestellt – unter anderem, ob das V2L‑Kabel im Lieferumfang enthalten ist.
Als Antwort erhielt ich: „Das V2L‑Kabel wurde leider aus dem Equipment gestrichen.“Gruß Steffan
-
Hallo zusammen,
ich heiße Steffan und habe mir vor ca. drei Wochen einen neuen BYD Seal U DM-i Comfort bestellt.
Ich habe mir den Wagen nicht beim Händler angesehen und bin auch nicht Probe gefahren, aber ich habe mir gefühlt jedes YouTube-Video dazu angeschaut und wahrscheinlich
jeden Kommentar hier im Forum gelesen.
Als ich dann vor ein paar Wochen den Bestellpreis gesehen habe ( 30.981€ ) inklusive Überführungs- und Zulassungskosten war das für mich ein No-Brainer. Natürlich war ich unter anderem auch bei deutschen Autobauern hier in der Nähe und habe mir z. B. den Tiguan und den Tayron angeschaut. Besonders den Tayron fand ich schon sehr schick. Aber ihr könnt es euch sicher denken: Am Ende zählt (auch) der Preis.💰💲Also vielen Dank für eure bisherigen Beiträge und ich freue mich schon auf viele Weitere.VG
Steffan