Antwort von BYD Europe auf meine letzte E-Mail von heute:
Sehr geehrter Herr R,
wir möchten darauf hinweisen, dass wir als Kundenservice keine weiteren technischen Stellungnahmen zu diesem Sachverhalt über diese E-Mail-Adresse oder das Kundenservice-Portal telefonisch abgeben können, da wir keine Techniker sind.
Auch bei einer weiteren Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail wird sich an der bisherigen Einschätzung bzw. dem Ergebnis nichts ändern.
Sie haben selbstverständlich das Recht, den Sachverhalt direkt mit dem Händler zu klären bzw. die Entscheidung dort anzufechten. Der Händler ist Ihr vertraglicher Ansprechpartner und die rechtliche Vertragspartei, da Sie das Fahrzeug beim Händler und nicht direkt beim Hersteller erworben haben. Zudem bestand grundsätzlich die Möglichkeit, das Fahrzeug vor der ursprünglichen Übergabe zu überprüfen.
Wir bitten Sie daher, sich für eine weitere rechtliche Prüfung des Sachverhalts direkt an den Händler zu wenden.
Meine E-Mail von heute:
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Mit Ihrer Einschätzung bin ich nicht einverstanden.
Das Fahrzeug ist erst seit etwa zwei Monaten in Gebrauch. Die Fußmatte auf der Fahrerseite wurde zum Zeitpunkt des Schadens erstmals zur Reinigung herausgenommen. Dass sich bei diesem ersten Herausnehmen eine Befestigung aus dem Fahrzeugboden löst und dort ein Loch zurückbleibt, kann ich daher nicht als normalen Verschleiß nachvollziehen.
Unabhängig von den freiwilligen Garantiebedingungen bitte ich außerdem um Prüfung meiner gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Garantie und gesetzliche Gewährleistung sind voneinander zu unterscheiden. Da sich der Mangel bereits innerhalb der ersten zwölf Monate nach Übergabe gezeigt hat, ist insbesondere die gesetzliche Vermutung des § 477 BGB zu berücksichtigen, wonach grundsätzlich vermutet wird, dass ein innerhalb dieses Zeitraums auftretender Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag.
Ich bitte Sie daher um erneute Prüfung des Vorgangs und um Nacherfüllung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung. Sollte dies abgelehnt werden, bitte ich um eine schriftliche und nachvollziehbare Begründung, weshalb es sich bei einer beim erstmaligen Herausnehmen gelösten Befestigung nach lediglich etwa zwei Monaten um normalen Verschleiß und nicht um einen Sachmangel handeln soll.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Den Händler habe ich hierzu bereits angeschrieben und um eine entsprechende Klärung gebeten.