Beiträge von Rechtsunten

    In den meisten Verträgen steht drin, dass du dann 5% vom Kaufpreis als "Schadenersatz" bekommst, müsstest mal schauen, ob das in deinem drin steht und dann ggfs. mit dem Anwalt durchsetzen

    Ja, so steht es auch bei mir, aber mit dem Zusatz „bei leichter Fahrlässigkeit”. Wenn der Händler aber bewusst eine zu kurze Lieferzeit angibt, dann ist das keine leichte Fahrlässigkeit mehr.

    Soll der dann das Auto in den Bremsen abholen oder was erwartest du?

    Vom Vertrag zurücktreten kannst du auch jetzt schon ohne Anwalt.

    Wie der Fahrzeughändler das Fahrzeug von der Bremsen holt oder liefern lässt, ist doch Sache des Händlers.

    Wenn man hier oder auch in anderen Foren liest, dass Fahrzeuge aus Bremsen noch drei Wochen angeliefert werden, frage ich mich, wie es bei mir seit zwei Monaten nicht geschehen ist.


    Was ich erwarte, ist ein Entgegenkommen des Händlers.

    Wenn der Händler einen unverbindlichen Liefertermin nennt, diesen aber um acht Wochen überschreitet, dann erwarte ich, dass er sich selbst meldet und eine Lösung vorschlägt.

    Und nicht wartet, bis der Kunde immer sauerer wird.

    Und vom Vertrag möchte ich nicht unbedingt zurücktreten.

    Was hätte ich denn davon, außer dass ich eine halbe Ewigkeit auf die Lieferung gewartet habe und mir das viel Ärger eingebracht hat?

    Hallo zusammen,

    ich habe immer noch Probleme mit der Lieferung meines BYD Seal-U DM I Comfort.
    Unverbindlicher Liefertermin II. Quartal 2026


    Laut Aussage meines Händlers steht das Fahrzeug bereits seit Anfang Juni 2026 in den Bremsen.

    Warum es nicht angeliefert wird, weiß keiner bei meinem Händler.

    Ich habe die Lieferung nun angemahnt.

    Wenn bis nächste Woche das Fahrzeug nicht bereitgestellt wird oder mir kein Übergabetermin genannt wird, werde ich wohl einen Anwalt einschalten.

    Lieferung in oder her, das spielt doch keine Rolle.

    Wenn wir alle es hinnehmen, dass die Händler ihre Termine nach Lust und Laune verschieben, wird sich nichts ändern.

    Aber auch die Fristen, die die Verkäufer haben, sind doch schon sehr lang. Bei mir sollte das Fahrzeug laut Kaufvertrag „Liefertermin II. Quartal 2026” geliefert werden.

    Wenn ich jetzt noch die Fristen dazu rechne, hat der Verkäufer bis Ende August Zeit, das Fahrzeug auszuliefern.

    Wenn er es bis dahin nicht geschafft hat, läuft bei der ganzen Organisation doch etwas nicht richtig.
    Aber diese Fristen gelten nur, wenn der Verkäufer auch rechtzeitig in Verzug gesetzt wird. Ansonsten verlängern sich diese Fristen erneut.

    Ich frage mich, was bei manchen Bestellungen nicht richtig läuft.


    Ich habe meinen BYD Seal U DM-I am 5. März 2026 bei Sternauto Potsdam bestellt.

    Ich habe immer mal wieder nachgefragt, ob es einen Liefertermin gibt, da ich kein Auto habe.


    Am 03.06.2026 habe ich dann vom Verkäufer erfahren, dass das Fahrzeug bereits in Deutschland ist.

    Am 20.06. habe ich erneut nachgefragt, wann es endlich zur Auslieferung kommt.


    Antwort: Sie hätten keinen Einfluss darauf und es gäbe Kunden, die schon seit Ende November 2025 bestellt hätten und auch auf ihr Fahrzeug warten würden.


    Wenn das so weitergeht, werde ich vom Kaufvertrag zurücktreten und mir einen Gebrauchtwagen kaufen.

    Und das wird dann aber kein BYD werden.

    Hi habby3.0


    Mein Fahrzeug wurde leider zusammengeschoben und ich bin seit dem 10. Februar ohne Auto.

    Dann hast du von der gegnerischen Versicherung den Wiederbeschaffungswert bekommen und der ist weit aus besser als wenn du das Fahrzeug in Zahlung gegeben hättest.

    und dazu noch den Nutzungsausfall lt.Gutachen. also finanziell super , das ein paar K mehr mehr mehr


    Mein altes Auto war nur noch 1.000 € wert. Ich wollte mir ein neues kaufen, aber mein altes noch so lange fahren, bis das neue da ist.


    Mein BYD-Händler hat mir zugesagt, dass das Fahrzeug spätestens im zweiten Quartal geliefert wird. Im Vertrag steht aber auch wieder „voraussichtlich”.

    Dann liegt er noch voll im Plan, denn das 2 Quartal endet am 30.06.



    Ja, noch. Aber wie es aussieht, wird es wohl bis Ende des Monats nichts mehr mit dem Neuen.


    Was soll ich machen? Mir jetzt erst einmal für 3.000 bis 4.000 € ein Fahrzeug kaufen, das ich dann für 2.000 bis 3.000 € wieder verkaufen muss?

    Das ist deine Entscheidung du hast Geld von der Versicherung zum Kauf einen gleichwertigen Fzg.bekommen und Nutzungsausfallentschädigung (meist 10 bis 14 TGESSÄTZE ZUR WIEDERBESCHAFFUNG )

    Was ist mit Carsharing ? oder kurz Abo muss ja kein S-Klasse sein.



    Hätte ich vorher gewusst, dass die Lieferzeiten doch länger sind, hätte ich mir schon im Februar ein Ersatzfahrzeug gekauft. Dann hätte ich nicht immer jemanden fragen müssen, ob er mir sein Auto geben kann, damit ich nachts um 3 Uhr nach Hause fahren kann.

    Zum Glück habe ich gute Freunde, die mir ihr Auto geben.


    Daher sollte der Gesetzgeber eine andere Regelung zur voraussichtlichen Lieferzeit schaffen.

    Welche ?

    Die Händler müssen verbindliche Liefertermine nennen.

    Gut, dann wird der Händler von vornherein drei Monate draufschlagen, aber dann kann man besser planen und muss nicht hoffen, dass der vorläufige Liefertermin eingehalten wird.


    Hätte ich vorher gewusst, dass es doch sechs Monate und länger dauern wird, hätte ich mich schon vorher um ein Ersatzfahrzeug gekümmert.

    Hast du mit deinem freundl. darüber gesprochen,hat er vielleicht eine Lösung?


    Ja, das hatte ich. Ich habe ihn gefragt, ob er ein Fahrzeug in Zahlung genommen hat, das ich ihm dann abkaufen würde. Das hat er verneint.


    Deine Aussage "doch 6 Monate oder länger" stimmt noch nicht. Du hast am 03.März bestellt und dann werden es morgen 3 Monate.

    Stimmt, aber schau dir doch mal die Wartezeiten an: Im Dezember bestellt und im April/Mai geliefert.

    Und was kann der Händler oder Gesetzgeber dafür, wenn der Käufer sein altes Auto zu früh verkauft?


    Bei mir ist es leider anders.


    Mein Fahrzeug wurde leider zusammengeschoben und ich bin seit dem 10. Februar ohne Auto.

    Mein BYD-Händler hat mir zugesagt, dass das Fahrzeug spätestens im zweiten Quartal geliefert wird. Im Vertrag steht aber auch wieder „voraussichtlich”.

    Was soll ich machen? Mir jetzt erst einmal für 3.000 bis 4.000 € ein Fahrzeug kaufen, das ich dann für 2.000 bis 3.000 € wieder verkaufen muss?

    Daher sollte der Gesetzgeber eine andere Regelung zur voraussichtlichen Lieferzeit schaffen.


    Hätte ich vorher gewusst, dass es doch sechs Monate und länger dauern wird, hätte ich mich schon vorher um ein Ersatzfahrzeug gekümmert.