.... hier müsste der Gesetzgeber einschreiten.
Wozu?
Rechtlich ist die Sache wasserdicht:
1. Lieferanten schriftlich anmahnen.
2. Falls Ware dann nicht geliefert wird, darfst du vom Vertrag zurücktreten und bereits geleistete Zahlungen müssen vom Händler zurückerstattet werden.