Nö.
Im BGB (und was anderes gilt hier nicht) steht hinsichtlich der Thematik, um die es hier geht, nichts von "Gewerbe" oder "Endverbraucher".
sorry du irrst dich
Nö.
Im BGB (und was anderes gilt hier nicht) steht hinsichtlich der Thematik, um die es hier geht, nichts von "Gewerbe" oder "Endverbraucher".
sorry du irrst dich
sorry du irrst dich
Wenn ich falsch liege, lass ich mich gerne korrigieren.
Wo steht im BGB, dass ein Privatkäufer keinen Schadenersatz oder Mietwagen bei Lieferverzug bekommen darf, wenn es vom Verkäufer vertraglich so zugesichert wurde?
Belege?
Unser Fuhrparkmanager hat dieses Vertragsbestandteile auch nicht automatisch vom Verkäufer bekommen, sondern hart verhandelt. Diese Möglichkeiten hat ein Privatkäufer grundsätzlich auch.
Zusammengefasst:
Der Käufer hat auch jetzt schon das Recht, seinen Kaufvertrag hinsichtlich Liefertermin und Schadenersatz so zu gestalten, wie es ihm passt.
Der Verkäufer hat aber auch das Recht, diesem Vertrag nicht zuzustimmen und den Verkauf abzulehnen.
Der Titel dieses Threads
ist also schlichtweg falsch.
Bei Neuwagenbestellungen werden oft nur unverbindliche Liefertermine genannt, und genau das ist aus meiner Sicht das Problem.
Erst passiert wochenlang nichts, und rechtlich kann man oft nicht viel machen, weil der Händler bei einem unverbindlichen Termin erst einmal noch Spielraum hat.
Danach darf man schriftlich nachfassen, eine Nachfrist setzen und am Ende im Zweifel vom Kaufvertrag zurücktreten.
Nur was bringt mir das, wenn ich das Auto eigentlich haben will?
Dann habe ich im schlimmsten Fall fünf oder sechs Monate gewartet und stehe am Ende trotzdem ohne Fahrzeug da.
Fakt.
Das die Meisten es unbefriedigend finden, sollte auch klar sein.
Trotzdem sollte man sich bei einem Neuwagenkauf, etwas mit dieser Spielwiese auseinandergesetzt haben, um zu wissen worauf man sich einlässt.
Bei meinem vorherigen Fahrzeug, einem Cupra Formentor, habe ich aufgrund der Ukraine-Kriegs-Thematik und der fehlenden Kabelbäumen in Europa, direkt einen Passus aus den VW AGB "streichen" lassen. Wenn der Händler damit nicht einverstanden ist, muss man bei Ihm ja nicht kaufen oder leasen. Alle sprechen immer davon, dass man sich damit abfinden muss. Das musst du nicht aber am Ende möchtest du es bzw. möchtest du den Weg des geringsten Widerstandes gehen.
Man kann von Deutschland halten was man möchte aber es gibt viele Wege, die man gehen kann. Entweder vertragsrechtlich und wenn man sich damit nicht auseinandersetzen kann oder will, hätte man auch ein Bestandsfahrzeug, ein Vorführfahrzeug oder ein Vorlauffahrzeug wählen können. Wäre nichts davon "um die Ecke" verfügbar gewesen, wäre man wahlweise etwas weiter gefahren oder aber, man hätte sich zu einem späteren Zeitpunkt für ein Lagerfahrzeug entschieden.
Alles anzeigenWenn ich falsch liege, lass ich mich gerne korrigieren.
Wo steht im BGB, dass ein Privatkäufer keinen Schadenersatz oder Mietwagen bei Lieferverzug bekommen darf, wenn es vom Verkäufer vertraglich so zugesichert wurde?
Belege?
Unser Fuhrparkmanager hat dieses Vertragsbestandteile auch nicht automatisch vom Verkäufer bekommen, sondern hart verhandelt. Diese Möglichkeiten hat ein Privatkäufer grundsätzlich auch.
Zusammengefasst:
Der Käufer hat auch jetzt schon das Recht, seinen Kaufvertrag hinsichtlich Liefertermin und Schadenersatz so zu gestalten, wie es ihm passt.
Der Verkäufer hat aber auch das Recht, diesem Vertrag nicht zuzustimmen und den Verkauf abzulehnen.
Der Titel dieses Threads
Als Käufer ziemlich machtlos?
ist also schlichtweg falsch.
Es ist nicht falsch, da kannst du den Schriftgrad noch viel größer schreiben 🤣
Wenn man auf die von mir aufgezeigten Dinge pochen würde (verbindliches Lieferdatum, Schadensersatz etc) würde man keinen BYD oder sonstiges KFZ bestellen können, der Händler würde sich darauf nicht einlassen. Anders könnte das aussehen wenn man wie anscheinend Du, mehrere KFZ oder sonstiges, bestellt. Daher sind deine Ausführungen sehr, sehr theoretisch und entbehren jeder praktischen Umsetzung für den Normalo hier, der mal ein Auto kauft.
Jetzt darfst Du wieder gaaaaaanz groooooße Buchstaben verwenden 😉