Lieferverzug beim SEAL U DM-i: Als Käufer ziemlich machtlos?

  • sorry du irrst dich

    Wenn ich falsch liege, lass ich mich gerne korrigieren.

    Wo steht im BGB, dass ein Privatkäufer keinen Schadenersatz oder Mietwagen bei Lieferverzug bekommen darf, wenn es vom Verkäufer vertraglich so zugesichert wurde?

    Belege?


    Unser Fuhrparkmanager hat dieses Vertragsbestandteile auch nicht automatisch vom Verkäufer bekommen, sondern hart verhandelt. Diese Möglichkeiten hat ein Privatkäufer grundsätzlich auch.


    Zusammengefasst:

    Der Käufer hat auch jetzt schon das Recht, seinen Kaufvertrag hinsichtlich Liefertermin und Schadenersatz so zu gestalten, wie es ihm passt.

    Der Verkäufer hat aber auch das Recht, diesem Vertrag nicht zuzustimmen und den Verkauf abzulehnen.


    Der Titel dieses Threads

    Als Käufer ziemlich machtlos?

    ist also schlichtweg falsch.

  • Bei Neuwagenbestellungen werden oft nur unverbindliche Liefertermine genannt, und genau das ist aus meiner Sicht das Problem.

    Erst passiert wochenlang nichts, und rechtlich kann man oft nicht viel machen, weil der Händler bei einem unverbindlichen Termin erst einmal noch Spielraum hat.

    Danach darf man schriftlich nachfassen, eine Nachfrist setzen und am Ende im Zweifel vom Kaufvertrag zurücktreten.

    Nur was bringt mir das, wenn ich das Auto eigentlich haben will?

    Dann habe ich im schlimmsten Fall fünf oder sechs Monate gewartet und stehe am Ende trotzdem ohne Fahrzeug da.

    Fakt.

    Das die Meisten es unbefriedigend finden, sollte auch klar sein.

    Trotzdem sollte man sich bei einem Neuwagenkauf, etwas mit dieser Spielwiese auseinandergesetzt haben, um zu wissen worauf man sich einlässt.


    Bei meinem vorherigen Fahrzeug, einem Cupra Formentor, habe ich aufgrund der Ukraine-Kriegs-Thematik und der fehlenden Kabelbäumen in Europa, direkt einen Passus aus den VW AGB "streichen" lassen. Wenn der Händler damit nicht einverstanden ist, muss man bei Ihm ja nicht kaufen oder leasen. Alle sprechen immer davon, dass man sich damit abfinden muss. Das musst du nicht aber am Ende möchtest du es bzw. möchtest du den Weg des geringsten Widerstandes gehen.


    Man kann von Deutschland halten was man möchte aber es gibt viele Wege, die man gehen kann. Entweder vertragsrechtlich und wenn man sich damit nicht auseinandersetzen kann oder will, hätte man auch ein Bestandsfahrzeug, ein Vorführfahrzeug oder ein Vorlauffahrzeug wählen können. Wäre nichts davon "um die Ecke" verfügbar gewesen, wäre man wahlweise etwas weiter gefahren oder aber, man hätte sich zu einem späteren Zeitpunkt für ein Lagerfahrzeug entschieden.

  • Es ist nicht falsch, da kannst du den Schriftgrad noch viel größer schreiben 🤣


    Wenn man auf die von mir aufgezeigten Dinge pochen würde (verbindliches Lieferdatum, Schadensersatz etc) würde man keinen BYD oder sonstiges KFZ bestellen können, der Händler würde sich darauf nicht einlassen. Anders könnte das aussehen wenn man wie anscheinend Du, mehrere KFZ oder sonstiges, bestellt. Daher sind deine Ausführungen sehr, sehr theoretisch und entbehren jeder praktischen Umsetzung für den Normalo hier, der mal ein Auto kauft.


    Jetzt darfst Du wieder gaaaaaanz groooooße Buchstaben verwenden 😉

    BYD Seal U DM-I Design, Time Grey und innen schwarz


    SMART ForTwo Cabrio EQ

    SMART ForTwo Cabrio (Benzin)

  • Mir wurden bei Bestellung Mitte Mai 2025 sechs Wochen Lieferzeit in Aussicht gestellt -

    10 Wochen sind es dann geworden - Übergabe am 31.7.2025. (Seal-U-DM-I-Boost)

    da kann ich ja noch zufrieden sein - Autohaus Riess-Ravensburg.

  • Und was kann der Händler oder Gesetzgeber dafür, wenn der Käufer sein altes Auto zu früh verkauft?


    Bei mir ist es leider anders.


    Mein Fahrzeug wurde leider zusammengeschoben und ich bin seit dem 10. Februar ohne Auto.

    Mein BYD-Händler hat mir zugesagt, dass das Fahrzeug spätestens im zweiten Quartal geliefert wird. Im Vertrag steht aber auch wieder „voraussichtlich”.

    Was soll ich machen? Mir jetzt erst einmal für 3.000 bis 4.000 € ein Fahrzeug kaufen, das ich dann für 2.000 bis 3.000 € wieder verkaufen muss?

    Daher sollte der Gesetzgeber eine andere Regelung zur voraussichtlichen Lieferzeit schaffen.


    Hätte ich vorher gewusst, dass es doch sechs Monate und länger dauern wird, hätte ich mich schon vorher um ein Ersatzfahrzeug gekümmert.

  • Hallo Rechtsunten



    Das mit deinem Unfall tut mir leid und das ist ärgerlich wenn man ohne Auto ist.

    nun zu deinem Text


    Mein Fahrzeug wurde leider zusammengeschoben und ich bin seit dem 10. Februar ohne Auto.

    Dann hast du von der gegnerischen Versicherung den Wiederbeschaffungswert bekommen und der ist weit aus besser als wenn du das Fahrzeug in Zahlung gegeben hättest.

    und dazu noch den Nutzungsausfall lt.Gutachen. also finanziell super , das ein paar K mehr mehr mehr


    Mein BYD-Händler hat mir zugesagt, dass das Fahrzeug spätestens im zweiten Quartal geliefert wird. Im Vertrag steht aber auch wieder „voraussichtlich”.

    Dann liegt er noch voll im Plan, denn das 2 Quartal endet am 30.06.


    Was soll ich machen? Mir jetzt erst einmal für 3.000 bis 4.000 € ein Fahrzeug kaufen, das ich dann für 2.000 bis 3.000 € wieder verkaufen muss?

    Das ist deine Entscheidung du hast Geld von der Versicherung zum Kauf einen gleichwertigen Fzg.bekommen und Nutzungsausfallentschädigung (meist 10 bis 14 TGESSÄTZE ZUR WIEDERBESCHAFFUNG )

    Was ist mit Carsharing ? oder kurz Abo muss ja kein S-Klasse sein.


    Daher sollte der Gesetzgeber eine andere Regelung zur voraussichtlichen Lieferzeit schaffen.

    Welche ?


    Hätte ich vorher gewusst, dass es doch sechs Monate und länger dauern wird, hätte ich mich schon vorher um ein Ersatzfahrzeug gekümmert.

    Hast du mit deinem freundl. darüber gesprochen,hat er vielleicht eine Lösung?

    Deine Aussage "doch 6 Monate oder länger" stimmt noch nicht. Du hast am 03.März bestellt und dann werden es morgen 3 Monate.



    Ich verstehe deinen Ärger ,aber wir müssen nun mal bei den Fakten bleiben. und auch bei einem Gesetz denkt immer daran, Recht haben und Recht kriegen sind 2 Paar Schuhe. ;)


    ich warte auch noch und das seit Anfang Februar.un glaub mir ich bin auch nicht froh darüber :(

    BYD Seal U DM-i Comfort / Tian Qing / Black Status: wartend auf Schiff :) erledigt --------- nun warten auf Ankunft beim Händler :sleeping:

  • Hi habby3.0


    Mein Fahrzeug wurde leider zusammengeschoben und ich bin seit dem 10. Februar ohne Auto.

    Dann hast du von der gegnerischen Versicherung den Wiederbeschaffungswert bekommen und der ist weit aus besser als wenn du das Fahrzeug in Zahlung gegeben hättest.

    und dazu noch den Nutzungsausfall lt.Gutachen. also finanziell super , das ein paar K mehr mehr mehr


    Mein altes Auto war nur noch 1.000 € wert. Ich wollte mir ein neues kaufen, aber mein altes noch so lange fahren, bis das neue da ist.


    Mein BYD-Händler hat mir zugesagt, dass das Fahrzeug spätestens im zweiten Quartal geliefert wird. Im Vertrag steht aber auch wieder „voraussichtlich”.

    Dann liegt er noch voll im Plan, denn das 2 Quartal endet am 30.06.



    Ja, noch. Aber wie es aussieht, wird es wohl bis Ende des Monats nichts mehr mit dem Neuen.


    Was soll ich machen? Mir jetzt erst einmal für 3.000 bis 4.000 € ein Fahrzeug kaufen, das ich dann für 2.000 bis 3.000 € wieder verkaufen muss?

    Das ist deine Entscheidung du hast Geld von der Versicherung zum Kauf einen gleichwertigen Fzg.bekommen und Nutzungsausfallentschädigung (meist 10 bis 14 TGESSÄTZE ZUR WIEDERBESCHAFFUNG )

    Was ist mit Carsharing ? oder kurz Abo muss ja kein S-Klasse sein.



    Hätte ich vorher gewusst, dass die Lieferzeiten doch länger sind, hätte ich mir schon im Februar ein Ersatzfahrzeug gekauft. Dann hätte ich nicht immer jemanden fragen müssen, ob er mir sein Auto geben kann, damit ich nachts um 3 Uhr nach Hause fahren kann.

    Zum Glück habe ich gute Freunde, die mir ihr Auto geben.


    Daher sollte der Gesetzgeber eine andere Regelung zur voraussichtlichen Lieferzeit schaffen.

    Welche ?

    Die Händler müssen verbindliche Liefertermine nennen.

    Gut, dann wird der Händler von vornherein drei Monate draufschlagen, aber dann kann man besser planen und muss nicht hoffen, dass der vorläufige Liefertermin eingehalten wird.


    Hätte ich vorher gewusst, dass es doch sechs Monate und länger dauern wird, hätte ich mich schon vorher um ein Ersatzfahrzeug gekümmert.

    Hast du mit deinem freundl. darüber gesprochen,hat er vielleicht eine Lösung?


    Ja, das hatte ich. Ich habe ihn gefragt, ob er ein Fahrzeug in Zahlung genommen hat, das ich ihm dann abkaufen würde. Das hat er verneint.


    Deine Aussage "doch 6 Monate oder länger" stimmt noch nicht. Du hast am 03.März bestellt und dann werden es morgen 3 Monate.

    Stimmt, aber schau dir doch mal die Wartezeiten an: Im Dezember bestellt und im April/Mai geliefert.

  • Die Händler müssen verbindliche Liefertermine nennen.

    Gut, dann wird der Händler von vornherein drei Monate draufschlagen, aber dann kann man besser planen und muss nicht hoffen, dass der vorläufige Liefertermin eingehalten wird.

    Ich bin voll auf Deiner Seite Rechtsunten und auch für mehr Rechte des Käufers. Jedoch möchte ich das Thema hier nicht nochmal aus diskutieren, da anscheinend einige Händlerversteher hier unterwegs sind.


    Ich glaube allerdings auch nicht, dass ein Händler dann automatisch 3 Monate aufschlägt, da du ja erst am verbindlichen Lieferdatum abnehmen müsstest. Da hätte so ein Händler immense Lagerkosten. Nicht jeder befindet sich in Deiner Lage und möchte evtl das Auto dann erst zum avisierten Termin.

    BYD Seal U DM-I Design, Time Grey und innen schwarz


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