Lieferverzug beim SEAL U DM-i: Als Käufer ziemlich machtlos?

  • Habe wieder nur einen erneuten unverbindlichen Liefertermin erhalten, 30. Juni

    Auftragsbestätigung hast du aber, also mit dem ursprünglichen, (un)verbindlichen Liefertermin KW19?

  • Wozu?

    Rechtlich ist die Sache wasserdicht:

    1. Lieferanten schriftlich anmahnen.

    2. Falls Ware dann nicht geliefert wird, darfst du vom Vertrag zurücktreten und bereits geleistete Zahlungen müssen vom Händler zurückerstattet werden.

    ich denke, da geht es eher darum, dass man im Zweifel z.B. bei Rücktritt trotz langer Wartezeit gar kein Auto hätte. Aber hier ist der Sinn dieser rechtliche Regelung, dem Kunden werden Möglichkeiten eingeräumt, für Fälle, die der Händler u.U. gar nicht zu verschulden hat, z.B. verspätete Lieferung.


    Ergo, wie bereits erwähnt, warten oder vom Kauf zurücktreten.

  • ich denke, da geht es eher darum, dass man im Zweifel z.B. bei Rücktritt trotz langer Wartezeit gar kein Auto hätte.

    Und was kann der Händler oder Gesetzgeber dafür, wenn der Käufer sein altes Auto zu früh verkauft?


    Ich verstehe immer noch nicht, welches Gesetzeslücke existieren soll?

    Kein Händler kann gesetzlich gezwungen werden, Irgendwas an Irgendjemanden zu verkaufen.

    Verträge sind einzuhalten, und wenn sie nicht eingehalten werden, macht man sie Rückgängig.

    Schluss, aus, Nikolaus.

  • Nüscht! Wir reden wohl aneinander vorbei. Ich hab mit dem rechtlichen Rahmen kein Problem, zumal der ja vorher bekannt ist.

  • Ich verstehe immer noch nicht, welches Gesetzeslücke existieren soll?

    Kein Händler kann gesetzlich gezwungen werden, Irgendwas an Irgendjemanden zu verkaufen.

    Verträge sind einzuhalten, und wenn sie nicht eingehalten werden, macht man sie Rückgängig.

    Schluss, aus, Nikolaus.

    Hallo Nikolaus.....


    Welche Verträge denn? Sehr viele hier haben ausschließlich eine verbindliche Bestellung mit unverbindlichen Lieferdatum, das wäre schön mal kein Vertrag... Höchstens einseitig. Rein theoretisch und im juristischen Sinne kannst Du als Käufer gar nichts machen mit unverbindlich..... und hier sollte der Gesetzgeber einschreiten und ein verbindliches Lieferdatum einfordern.

    Damit einhergehend ein Anspruch auf Schadensersatz, den es wahrscheinlich bei verbindlich eh gäbe

  • Sehr viele hier haben ausschließlich eine verbindliche Bestellung mit unverbindlichen Lieferdatum, das wäre schön mal kein Vertrag...

    Aber GANZ SICHER ist das ein Vertrag. Sogar mit zwei Unterschriften darauf. Der Verkäufer verpflichtet sich ein Fahrzeug zu liefern, der Käufer dafür Geld zu bezahlen. Würde sogar nur mündlich gelten.


    Du als Käufer gar nichts machen mit unverbindlich..... und hier sollte der Gesetzgeber einschreiten und ein verbindliches Lieferdatum einfordern.

    Klar kannst du als Käufer was machen.

    Musst nur einen Verkäufer finden, der das bei Privatverkäufen anbietet. Bei unseren Firmenfahrzeugen bekommen wir regelmäßig einen Mietwagen gestellt, falls es Lieferverzögerungen gibt.


    Damit einhergehend ein Anspruch auf Schadensersatz, den es wahrscheinlich bei verbindlich eh gäbe

    Nö, nur falls vertraglich vereinbart.

    Wenn wir für unseren Betrieb Maschinen bestellen, tritt bei Lieferverzug oft eine Pönale in Kraft. Kam schon oft zum tragen.

    Der Verkäufer muss sich allerdings nicht darauf einlassen.

  • Stop Cephalopod


    du bringst hier was durcheinander


    B2B ist was anderes als B2C


    Verkauf Gewerbe zu Gewerbe wird anders behandelt

    als Verkauf Gewerbe zu Endverbraucher

    BYD Seal U DM-i Comfort / Tian Qing / Black Status: wartend auf Schiff :) fast erledigt --------- nun warten auf Ankunft beim Händler :sleeping: