Alles anzeigenWenn ich falsch liege, lass ich mich gerne korrigieren.
Wo steht im BGB, dass ein Privatkäufer keinen Schadenersatz oder Mietwagen bei Lieferverzug bekommen darf, wenn es vom Verkäufer vertraglich so zugesichert wurde?
Belege?
Unser Fuhrparkmanager hat dieses Vertragsbestandteile auch nicht automatisch vom Verkäufer bekommen, sondern hart verhandelt. Diese Möglichkeiten hat ein Privatkäufer grundsätzlich auch.
Zusammengefasst:
Der Käufer hat auch jetzt schon das Recht, seinen Kaufvertrag hinsichtlich Liefertermin und Schadenersatz so zu gestalten, wie es ihm passt.
Der Verkäufer hat aber auch das Recht, diesem Vertrag nicht zuzustimmen und den Verkauf abzulehnen.
Der Titel dieses Threads
Als Käufer ziemlich machtlos?
ist also schlichtweg falsch.
Es ist nicht falsch, da kannst du den Schriftgrad noch viel größer schreiben 🤣
Wenn man auf die von mir aufgezeigten Dinge pochen würde (verbindliches Lieferdatum, Schadensersatz etc) würde man keinen BYD oder sonstiges KFZ bestellen können, der Händler würde sich darauf nicht einlassen. Anders könnte das aussehen wenn man wie anscheinend Du, mehrere KFZ oder sonstiges, bestellt. Daher sind deine Ausführungen sehr, sehr theoretisch und entbehren jeder praktischen Umsetzung für den Normalo hier, der mal ein Auto kauft.
Jetzt darfst Du wieder gaaaaaanz groooooße Buchstaben verwenden 😉