Demnächst geht es vielleicht mit unserem DM-I nach Italien.
Ich habe gelesen, dass das Tempolimit nach IG-L nicht für BEV gilt, aber trotzdem für Hybride.
Mein DM-I bekommt aber ein deutsches E-Kennzeichen.
Wie schnell darf ich denn nun fahren?
Alles anzeigen
Das IG-L-Tempolimit (Immissionsschutzgesetz-Luft) in Österreich beschränkt die Höchstgeschwindigkeit auf bestimmten Autobahnabschnitten auf 100 km/h, um die Luftqualität in Alpentälern zu schützen.
Elektrofahrzeuge und Fahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb sind von dieser Beschränkung ausgenommen und dürfen dort die regulären 130 km/h fahren.
Die Regelung gilt aktuell unter anderem auf der Inntalautobahn (A12) in Tirol (permanent), der Brennerautobahn (A13) in Tirol, der Westautobahn (A1) in Oberösterreich und der A14 in Vorarlberg.
In der Steiermark wurde das IG-L-Tempolimit auf der A2 und A9 zum Ende April 2025 aufgehoben, sodass dort wieder generell Tempo 130 erlaubt ist.
In Salzburg gilt das Limit bereits seit 2023 nicht mehr.
Wichtige Details zur Anwendung
Ausnahmen: Nur reine Elektroautos und Wasserstofffahrzeuge sind befreit.
Plug-in-Hybride und Benziner/Diesel müssen das Tempolimit einhalten, selbst wenn sie ein E-Kennzeichen führen.Ausländische Fahrzeuge: Seit Anfang 2021 gilt die Ausnahme auch für ausländische E-Autos, sofern das E-Kennzeichen (z.
B. das grüne E in Deutschland) sichtbar ist.Strafen: Verstöße gegen das elektronisch angezeigte IG-L-Tempolimit werden mit zwei- bis fünffachen Bußgeldern im Vergleich zu normalen Geschwindigkeitsüberschreitungen geahndet (mindestens 30 Euro, oft deutlich höher, bis zu 2.180 Euro). Andere Limits: Das permanente Nachttempolimit von 100 km/h auf der A12 (22–5 Uhr) gilt auch für E-Autos.
Bußgelder aus Österreich können in Deutschland vollstreckt werden.