Ich bin der Meinung, dass sich jeder Verbraucher selbst umfangreich informieren muss über ein Produkt.
Das sehen Konsumentenschützer und Gerichte aber zum Teil ganz anders. Es ist immer die Frage in wie weit das beworbene Produkt von tatsächlichen Werten abweicht und ob der Käufer das wissen hätte MÜSSEN. Ich kann mir kaum vorstellen das vor Gericht der Richter den Käufer fragt ob er sich das nicht ergooglen hätte können 🤦. Die Frage die die Sachverständigen zu klären hatten waren immer wie weit etwas von den Verkaufsangaben abweicht. Und die Verkaufsangaben sind auch WLTP Angaben.
Nur als Beispiel: Das Oberlandesgericht (OLG) Linz hat die Auflösung und Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen VW e-Golf bestätigt, da die Klägerin einem Geschäftsirrtum unterlag. Die tatsächliche Reichweite des Fahrzeugs war bei kühleren Temperaturen um bis zu 50% niedriger als vom Verkäufer angegeben.
Und EddyEls schrieb was mit 55% 🤷
Nur so als Info, ich bin mit der Reichweite ja total zufrieden 😁