Hui, na da wirds krachen 😬
Laut Bundesgerichtshof (BGH) liegt ein erheblicher Sachmangel vor, wenn die tatsächliche Reichweite eines Neufahrzeugs um mehr als 10 Prozent von den Herstellerangaben abweicht.
Na schön und gut, aber das hält ja kein Fahrzeug auf der Welt ein.
Wenn ich das aus Sicht eines Herstellers sehen würde:
Die müssen sich ja an den WLTP Zyklus halten und diesen angeben, anstatt Realverbräuche die bei jeden anders sind. Das kann man jetzt nicht gerade den Herstellern ankreiden. Das Problem liegt am WLTP meiner Meinung.