Technisch kein Problem, da ja nur über die Schuko angeschlossen wird.
Leistungsbeschränkung wird wie bereits angeführt vom Energieversorger vorgegeben.
Bei meinem Energieversorger sind 1*800 Watt Leistung meldepflichtig, und 14 Tag nach der Meldung wird die Inbetriebnahme geduldet (d.h. auch ohne explizite Genehmigung).
Wird aus dem BKW in das öffentliche Netz eingespeist erfolgt dabei keine Vergütung.