Beiträge von RamCharger

    Grundsätzlich empfiehlt auch der ÖAMTC nur 3 Minuten. Die können wir aber nicht einstellen.

    Warum empfiehlt er das:
    Es gibt datenschutzrechtliche Bedenken hinsichtlich der Nutzung von Dashcams, insbesondere wenn sie zu lange aufzeichnen und private Informationen über Personen erfassen, die nicht direkt in einem Vorfall involviert sind.

    Durch die Begrenzung auf 3 Minuten wird sichergestellt, dass nicht zu viele unwichtige Daten gesammelt werden, die eventuell rechtlich problematisch werden könnten.


    Darum auch ein Tipp weil es eine Präventivmaßnahme im Fall der Fälle ist.

    Die Kennzeichnungen „K“ und „L“ sind tatsächlich für unterschiedliche Spannungsbereiche gedacht, aber für den Nutzer im Alltag eher nebensächlich – wichtig ist, dass der Stecker passt und die Ladestation kompatibel ist.


    Dass nichts kaputtgeht, ist natürlich richtig, denn die Ladetechnik ist darauf ausgelegt, falsche Verbindungen zu verhindern. Trotzdem ist es ja nicht verkehrt, sich über solche Details zu informieren – schadet ja nicht, oder? 😉


    PS: Beim Laden gibt’s zum Glück keinen „falschen Kraftstoff“, aber wer weiß – vielleicht kommt irgendwann eine Steckdose mit „Super Plus“ für extra Reichweite! 😄🔌⚡

    BYD NFC-Karte programmieren – So geht’s

    Falls ihr eine neue oder Ersatz-NFC-Karte für euren BYD habt, müsst ihr sie zuerst mit dem Fahrzeug koppeln. Hier die kurzen Schritte:

    1. Ins Auto setzen – Fahrzeug einschalten (mit vorhandenem Schlüssel).
    2. Ins Menü gehen – Im Infotainmentsystem zu Fahrzeug > Schlüsselverwaltung navigieren.
    3. Neue Karte hinzufügen – Option „NFC-Schlüssel hinzufügen“ wählen.
    4. Karte auflegen – NFC-Karte an die vorgesehene Stelle (meist Mittelkonsole) halten.
    5. Bestätigen – Den Anweisungen folgen und ggf. mit PIN (weis nur der Händler) oder bestehendem Schlüssel bestätigen.

    Danach sollte die Karte als Schlüssel funktionieren. Falls es Probleme gibt, hilft der BYD-Händler oder Werkstatt weiter.

    Ja klar, so arbeitet das System, dennoch DARF man den Verbrennungsmotor nicht als "lautes Donnergrollen" oder ähnlich laut wahrnehmen, eben genau darum, weil der Verbrennermotor zumeist gar keine direkte Verbindung mit den Rädern hat und zumeist nur den Generator antreibt, ist der sehr gut geräuschdämpfbar und ist es auch. Was einem komisch vorkommen mag, ist der Umstand, dass der Verbrenner auch dann an ist, wenn man aktuell gar keinen Vortrieb möchte oder den Fuß vom Gas genommen hat, dann kann es vorkommen, dass der Verbrenner per Generator den Akku nachlädt und das tut er am effektivsten in seinem optimalen Bereich, bei den Drehzahlen und Belastungen, die das meiste an Wirkungsgrad aus dem Kraftstoff herausholen. Und das sind meist Drehzahlen im Bereich zwischen dem maximalen Drehmoment und der Höchstleistung, also weit jenseits der Leerlaufdrehzal.

    Wenn dann wegen drastisch abgesenkter Geschwindigkeit und "Fuß vom Gas" der Verbrenner seine Drehzahl hält, geht einem das als mit Benzin getaufter Verbrennerfahrer dermaßen gegen den Strich, da empfindet man den an sich superleisen Verbrennungsmotor plötzlich als Donnergrollen.

    Wen das sehr stört, für den ist ein Hybride dieser Machart nichts, es gibt am Markt auch andere Systeme, die sich nicht so verhalten.

    Ja, das System arbeitet so, aber dein Argument hat einen Haken: Laut ist relativ.

    Der Verbrennungsmotor läuft zwar oft im optimalen Drehzahlbereich, aber das bedeutet nicht automatisch, dass er für alle unhörbar sein muss.

    Die Wahrnehmung hängt von vielen Faktoren ab – Frequenz des Geräuschs, individuelle Empfindlichkeit usw..

    Dass manche den Motor als Donnergrollen empfinden, während andere ihn kaum wahrnehmen, zeigt, dass es eben kein objektives Kriterium gibt, sondern eine subjektive Wahrnehmung.


    Fakt ist: Ein gut funktionierendes System sollte den Verbrenner nicht unangenehm laut wirken lassen. Wer das Gefühl hat, dass es bei seinem Fahrzeug zu laut ist, sollte das bei einer Probefahrt mit einem anderen Modell gegenchecken – oder es einfach nicht kaufen, wenn es ihn stört.


    Am Ende bleibt: Wer einen seriellen Hybrid fährt, muss sich bewusst sein, dass das System anders arbeitet als ein klassischer Verbrenner.

    Wenn man das akzeptiert, passt es – wenn nicht, gibt’s genug Alternativen.

    Eine Beschleunigungszeit von mehr als 10 Sekunden von 0 auf Hundert ist beim AWD nicht in Ordnung, auch nicht im Winter! Da ist was defekt, schreib an die verkaufende Werkstatt einen Einschreibebrief, in dem du diesen Mangel bemängelst und um Abstellung dieses Mangels bittest, gewähre dazu eine Frist von 2 Wochen. Sollte die Werkstatt bzw. BYD das in der Zeit nicht oder nur ungenügend schaffen, schreibe einen zweiten Einschreibebrief, in dem du denen erneut eine Frist von 2 Wochen einräumst. Schaffen sie das auch dann nicht, zumindest in die Nähe der Prospektangaben zu kommen, also beispielsweise eine Beschleunigungszeit von 6,5 Sekunden anstatt 5,9 (Prospektangabe) zu erreichen, setze eine allerletzte Frist. Wird das auch nichts, kannst du das Auto zurückgeben zum vollen Preis, abzüglich Kosten für den gefahrenen Kilometer.


    Im Prospekt steht nichts drin davon, dass das Fahrzeug nur in einem bestimmten, idealen Temperaturbereich seine Prospektangaben bringen muss, bei normalen, bei uns üblichen Umgebungstemperaturen, also leichten Minusgraden bis 30 ° C im Sommer, MÜSSEN die Fahrzeuge die beworbenen Eigenschaften aufweisen, sonst ist es Betrug. Da aber ja der von dir gefahrene Vorführer ganz anders abging als dein BYD-U DMI- Design, muss man wohl konstatieren, dass die Prospektleistungen durchaus erreicht werden .... bei technisch einwandfreien Fahrzeugen.


    Mir ist bei der Probefahrt mit dem AWD bei der Beschleunigung auf der Autobahn nur durch "Ohrenspitzen" aufgefallen, dass beim Durchbeschleunigen der Verbrennungsmotor überhaupt an war, ansonsten war der sehr leise, keineswegs laut oder aufdringlich. Bei Exemplaren, bei denen das anders ist, stimmt was nicht. Es kann natürlich auch sein, dass der eine oder andere überempfindliche Gehörnerven hat und schon ein eigentlich nur unterschwellig vernehmbares Geräusch als "Donnergrollen" wahrnimmt, dieses subjektive Geräuschempfinden muss man erst mal nachempfinden. Am besten während einer Testfahrt mit soviel wie möglich anderen, neutralen Personen.

    Ich verstehe deine Argumentation, aber ganz so einfach ist es nicht.

    Erstens spielen bei der Beschleunigung im Winter viele Faktoren eine Rolle – von der Außentemperatur über die Reifen bis hin zum Ladezustand der Batterie.

    Dass ein Auto im Winter schlechter beschleunigt als unter idealen Testbedingungen, ist völlig normal und kein direkter Mangel.


    Zweitens ist es nicht korrekt, dass ein Fahrzeug unter allen Bedingungen exakt die Prospektwerte erreichen muss. Herstellerangaben sind immer unter bestimmten, meist optimalen Laborbedingungen gemessen.

    Dass der AWD im Sommer mit optimalen Bedingungen besser läuft als im Winter, ist physikalisch logisch.


    Drittens: Ein Rückgaberecht zum vollen Preis hast du nur, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt, der auch nach mehrfacher Nachbesserung nicht behoben werden kann.

    Eine geringfügige Abweichung bei der Beschleunigung wird von den meisten Sachverständigen nicht als "erheblicher Mangel" eingestuft, besonders wenn äußere Faktoren eine Rolle spielen.


    Pauschal von einem Defekt auszugehen, ist nicht zielführend. Ich würde erstmal eine genaue Fehleranalyse in der Werkstatt machen lassen, bevor man mit Einschreiben um sich wirft. 😉


    BTW!? Welchen BYD fährst du ?