Aber wie aussagekräftig ist das fehlerauslesen für den TÜV? Sofern der Zugriff noch funktioniert, könnte man ja doch auch den Fehlerspeicher vorher löschen. Wäre es dann nicht schlau, wenn BYD nur den Prüfern und den Werkstätten den Zugriff ermöglicht?
Wäre das nicht ggf. dann auch gesetzeskonform?
Sollte man das Thema ggf hier aus dem Update Thread herauslösen?