Die hat der aktuelle Seal in der AWD Version ebenfalls
Ja, sollte nur ein Hinweis sein, was was eventuell gemeint/verwechselt würde.
Die hat der aktuelle Seal in der AWD Version ebenfalls
Ja, sollte nur ein Hinweis sein, was was eventuell gemeint/verwechselt würde.
Da steht was von adaptiven mechanischen Stoßdämpfern beim AWD, mehr ist nicht zu sehen
Danke dir. Die Felgen sind neu und ein paar Wochen früher, dann hätte ich Ruby Red genommen ![]()
Scheint als sei Space Black jetzt die Standardfarbe ohne Aufpreis
Danke euch ![]()
Wenn das 20 minütige Ausrichten entfällt, wäre schon vorteilhaft.
Also bei wiederholter Montage
Post #1
Den hatte ich gelesen, dachte aber, dass man mit den originalen weniger Fummelei hat oder ist das immer so?
Originale wären mir tatsächlich lieber bzw. egal, da es sowieso mein letztes Auto wird.
Ich bin in dem Thema relativ neu aber danke für die Info!
Pauschal hatte ich mal gesucht, auf die Schnelle aber nix gefunden. Ich schau mal direkt bei Thule. Ein Komplettpaket mit Trägern und Box wäre mir am liebsten.
Hat schon jemand die Original Träger aus dem Zubehör Katalog montiert, inklusive passender Dachbox?
Grundträger inkl. Kit BYD SEAL
Artikelnummer: 12.112.27.120
Trägerhöhe 105 mm
maximale Traglast 75 kg
Ich bin jetzt zu faul zu suchen aber in den allgemeinen AGB stand was von einer Frist von ein paar Wochen in denen der Verkaeufer meinen Auftrag bestaetigen muss. Das kann er durch eine Bestellbestaetigung oder Lieferung. Beides ist nicht passiert und da andere Verkaeufer auch schoene Seals hatten und die sogar abholbereit auf dem Hof hatte ich dann nach einer Woche mein Auto aber mit Postversand der Papiere und Zulassungstermin waren es dann 3 Wochen bis ich damit fahren durfte.
Ob der ADAC was anderes schreibt ist mir schlicht egal. Die Frist war ueberschritten und ich habe storniert.
Selbstverständlich gibt es Fristen aber ist ja auch okay und wenn es dem Händler wurst ist, umso besser für dich. Da es bei mir ähnlich war (fehlende Bestätigung), ich aber im Gegensatz zu dir keinen Zeitdruck habe, wurde die Bestätigung angefordert und dann irgendwann auch zugestellt.
Der Artikel vom ADAC kann als Platzhalter gesehen werden, mir ging es nur um die gültige Rechtslage. Quellen gibts da auch andere.
Solange es keine Bestellbestaetigung gab geht das ganz einfach. Mit Bestellbestaetigung ist es schwerer und kommt drauf ab welcher Teil des Auftrags nicht erfuellt wird.
Ohne Bestätigung - für den Verkäufer ganz einfach, für den Kunden nicht, siehe Link. Bei vorliegender Bestätigung wirds für beide Seiten schwieriger, siehe Vertrag.
Nochmal zur Verdeutlichung: Der Kaufvertrag kann als Angebot der Käufers an den Verkäufer gesehen werden, dass erst verbindlich wird, wenn der Verkäufer dieses Angebot annimmt (Auftrags-/Bestellbestätigung). Dann kommt der Vertrag zustande, an den beide gebunden sind und nur unter bestimmten Voraussetzungen herauskommen.