Danke euch ![]()
Beiträge von BadRandolf83
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Wenn das 20 minütige Ausrichten entfällt, wäre schon vorteilhaft.
Also bei wiederholter Montage
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Post #1
Den hatte ich gelesen, dachte aber, dass man mit den originalen weniger Fummelei hat oder ist das immer so?
Originale wären mir tatsächlich lieber bzw. egal, da es sowieso mein letztes Auto wird.
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Ich bin in dem Thema relativ neu aber danke für die Info!
Pauschal hatte ich mal gesucht, auf die Schnelle aber nix gefunden. Ich schau mal direkt bei Thule. Ein Komplettpaket mit Trägern und Box wäre mir am liebsten.
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Hat schon jemand die Original Träger aus dem Zubehör Katalog montiert, inklusive passender Dachbox?
Grundträger inkl. Kit BYD SEAL
Artikelnummer: 12.112.27.120
Trägerhöhe 105 mm
maximale Traglast 75 kg
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Ich bin jetzt zu faul zu suchen aber in den allgemeinen AGB stand was von einer Frist von ein paar Wochen in denen der Verkaeufer meinen Auftrag bestaetigen muss. Das kann er durch eine Bestellbestaetigung oder Lieferung. Beides ist nicht passiert und da andere Verkaeufer auch schoene Seals hatten und die sogar abholbereit auf dem Hof hatte ich dann nach einer Woche mein Auto aber mit Postversand der Papiere und Zulassungstermin waren es dann 3 Wochen bis ich damit fahren durfte.
Ob der ADAC was anderes schreibt ist mir schlicht egal. Die Frist war ueberschritten und ich habe storniert.
Selbstverständlich gibt es Fristen aber ist ja auch okay und wenn es dem Händler wurst ist, umso besser für dich. Da es bei mir ähnlich war (fehlende Bestätigung), ich aber im Gegensatz zu dir keinen Zeitdruck habe, wurde die Bestätigung angefordert und dann irgendwann auch zugestellt.
Der Artikel vom ADAC kann als Platzhalter gesehen werden, mir ging es nur um die gültige Rechtslage. Quellen gibts da auch andere.
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Solange es keine Bestellbestaetigung gab geht das ganz einfach. Mit Bestellbestaetigung ist es schwerer und kommt drauf ab welcher Teil des Auftrags nicht erfuellt wird.
Ohne Bestätigung - für den Verkäufer ganz einfach, für den Kunden nicht, siehe Link. Bei vorliegender Bestätigung wirds für beide Seiten schwieriger, siehe Vertrag.
Nochmal zur Verdeutlichung: Der Kaufvertrag kann als Angebot der Käufers an den Verkäufer gesehen werden, dass erst verbindlich wird, wenn der Verkäufer dieses Angebot annimmt (Auftrags-/Bestellbestätigung). Dann kommt der Vertrag zustande, an den beide gebunden sind und nur unter bestimmten Voraussetzungen herauskommen.
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83,5

btw habe ich heute Rückantwort auf meine gestrige Anfrage erhalten
Die verweisen witzigerweise wieder auf byd.com/de/contact-us wo die Mailadresse mit dem ständig überfülltem Postfach abgelegt ist.
Das geht auf jeden Fall noch besser

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Ist es (leider).
Habe ich auch anwaltlich prüfen lassen.
Nicht ganz, da eine Stornierung zwar möglich aber nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist.
Hier wäre der "Grund" der Stornierung interessant, da z.B. bei Lieferengpässen eine Verlängerung der Lieferfrist möglich wäre, was wiederum einer Stornierung widersprechen würde.
U.U. ergeben sich für den Käufer sogar Ersatzansprüche.
Bei unberechtigter Stornierung hat der Käufer ein Wahlrecht zwischen Vertragserfüllung oder Rücktritt mit Schadenersatzansprüchen.
§280, 286 BGB
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Nein.
...
Das spiel hab ich auch schon durch. Stornierung eines Seals zum Angebitspreis nach 12 Wochen (!!)
Dann wäre hier die Frage, ob du eine Auftrags-/Bestellbestätigung erhalten hast oder nicht. Verträge kommen durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande.
Angebot (vom Kunden an den Verkäufer-Kaufvertrag) und Annahme (Bestätigung des Verkäufers -Bestätigung).
Auch wenn es keine ungewöhnliche Handhabe ist, heißt es nicht, dass es auch rechtens ist. Auf der anderen Seite: Recht haben und Recht bekommen. Bevor man hier einen möglicherweise langwierigen Rechtsstreit eingeht, wird es halt akzeptiert und so wird es dann oft gängige Praxis.