Erstmal brauche ich das Auto und ich müsste irgendwie den Nachweis erbringen dass zum Zeitpunkt der Bestellung tatsächlich das drehbare Display beworben wurde.
Dann einfach mal eine tatsächliche rechtliche Einordnung von einem Anwalt geben lassen (zählt zur kostenlosen Erstberatung) und abwägen ob es das wert ist.
Ursprünglicher Anstoß meines Posts war dass hier imho grundlos ein User angegangen wird weil er es nicht in Ordnung findet wenn eine Funktion beworben wird die es nicht(mehr) gibt.
Genau
Bitte Nicht mehr reden.sondern dann machen und dem Forum sachlich berichten.alles klar ?
jetzt ist es weiter vergeudete Lebenszeit .