Alles anzeigenKannst du noch 20x behaupten.
Garantiebedingungen sprechen da eine andere Sprache:
Quelle: BYD Handbuch zur beschränkten Garantie - Seite 9
Warscheinlich wird es keine Probleme geben, selbst wenn ein Elektronikdefekt auftritt.
Aber wenn BYD will, könnten sie Garantieanfragen mit obiger Begründung abweisen.
Dann steht dir der Rechtsweg mit Gutachter und Anwalt offen.
Super Beispiel im anderen AHK Thread:
Der Kollege soll dann nun zu BYD und versuchen das auf Garantie reparieren zu lassen?
wie lange willst du noch dagegen reden,
hast du solch ein Problem mit der Garantie gehabt oder ein anderer User hier im Forum, oder spielst wieder mal das Szenario was wäre wenn?
was ist mit Rameder , ATU usw... oder andere Firmen die Kupplungen anbauen ?
meinst du die würden die Kupplungen anbauen und verkabeln um sich hinterher von Kunden wegen angeblicher erloschener Garantie verklagen zu lassen.
und lies nochmal unter NoTank92 Zitat seines BYD Händlers: Kümmern sie sich selbst drum wir geben das auch nur für ca. 1000€ in Auftrag (mmmmmhhhhhhh
was ist mit der Garantie?)
und zu dem Beispiel was du angeführt hast:
es steht nirgendwo geschrieben wer die Kupplung angebaut hat ,ob er selber, eine andere Werkstatt oder ein BYD Händler. und er hat auch nichts von Garantieansprüchen geschrieben.
warum redest du zur Zeit so vieles schlecht,