Könnte ich als sinnvoll erachten wenn man in einer E-Zone ist...
Was ist das? ![]()
E-rogen? ![]()
Könnte ich als sinnvoll erachten wenn man in einer E-Zone ist...
Was ist das? ![]()
E-rogen? ![]()
Einfach P drücken und gut ist? Man hat ja keinen extra Schalter für die Parkbremse.
P IST die Parkbremse ![]()
(Daher die Auswahl des Buchstabens ...)
Dann dürfte die blaue Variante eher sehr geringe Auswirkungen haben?
Kickdown mit Verbrennerunterstützung geht damit vermutlich nicht.
Und die weiterfahrt mir leerem Akku wird dann wohl auch nicht mehr möglich sein ... ![]()
Wie viele Räder und wie viele Personen?
Bei jeweils maximal zwei, tue dir einen Gefallen und lege die Räder mit demontierten Vorderrad innen rein. Platz ist genug.
Neben den obigen Problemen, die elektrische Reichweite sinkt sekündlich in Zehnerschritten.
Nur sind halt alle E Modelle teurer als die Benziner...
Wo genau und warum da?
Haftpflicht?
Vollkasko?
Teilkasko?
Bezüglich der teuren Versicherungsbeiträge hat mein Verkäufer folgendes erzählt:
BYD hat seit 2023 den deutschen Markt hauptsächlich mit Sixt Mietwagen erschlossen. Diese haben natürlich sehr viele Schäden erzeugt und dadurch eine hohe Einstufung bei den Versicherungen verursacht. Mit zunehmender Verbreitung der Marke bei Privatkunden sollte die Einstufung in den nächsten Jahren (hoffentlich) sinken.
Ob an dieser Geschichte überhaupt was Wahres dran ist, habe ich nicht "faktengecheckt", vielleicht kann sie aber hier jemand bestätigen oder dementieren.
Für mich persönlich ist der Wechsel von meinem Seat 2,0l Diesel zum BYD finanziell eine Nullnummer:
Das, was ich an Versicherung mehr zahle, bleche ich an Kfz-Steuer weniger ![]()
Edit:
Das mit Sixt gab es wohl schon weiter oben im Thread ...
Selig sind die, die in Augsburg, Berlin, Chemnitz, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, [...] wohnen ... ![]()
sorry du irrst dich
Wenn ich falsch liege, lass ich mich gerne korrigieren.
Wo steht im BGB, dass ein Privatkäufer keinen Schadenersatz oder Mietwagen bei Lieferverzug bekommen darf, wenn es vom Verkäufer vertraglich so zugesichert wurde?
Belege?
Unser Fuhrparkmanager hat dieses Vertragsbestandteile auch nicht automatisch vom Verkäufer bekommen, sondern hart verhandelt. Diese Möglichkeiten hat ein Privatkäufer grundsätzlich auch.
Zusammengefasst:
Der Käufer hat auch jetzt schon das Recht, seinen Kaufvertrag hinsichtlich Liefertermin und Schadenersatz so zu gestalten, wie es ihm passt.
Der Verkäufer hat aber auch das Recht, diesem Vertrag nicht zuzustimmen und den Verkauf abzulehnen.
Der Titel dieses Threads
ist also schlichtweg falsch.
Verkauf Gewerbe zu Gewerbe wird anders behandelt
als Verkauf Gewerbe zu Endverbraucher
Nö.
Im BGB (und was anderes gilt hier nicht) steht hinsichtlich der Thematik, um die es hier geht, nichts von "Gewerbe" oder "Endverbraucher".
Es herrscht Vetragsfreiheit.