Sehr viele hier haben ausschließlich eine verbindliche Bestellung mit unverbindlichen Lieferdatum, das wäre schön mal kein Vertrag...
Aber GANZ SICHER ist das ein Vertrag. Sogar mit zwei Unterschriften darauf. Der Verkäufer verpflichtet sich ein Fahrzeug zu liefern, der Käufer dafür Geld zu bezahlen. Würde sogar nur mündlich gelten.
Du als Käufer gar nichts machen mit unverbindlich..... und hier sollte der Gesetzgeber einschreiten und ein verbindliches Lieferdatum einfordern.
Klar kannst du als Käufer was machen.
Musst nur einen Verkäufer finden, der das bei Privatverkäufen anbietet. Bei unseren Firmenfahrzeugen bekommen wir regelmäßig einen Mietwagen gestellt, falls es Lieferverzögerungen gibt.
Damit einhergehend ein Anspruch auf Schadensersatz, den es wahrscheinlich bei verbindlich eh gäbe
Nö, nur falls vertraglich vereinbart.
Wenn wir für unseren Betrieb Maschinen bestellen, tritt bei Lieferverzug oft eine Pönale in Kraft. Kam schon oft zum tragen.
Der Verkäufer muss sich allerdings nicht darauf einlassen.