Beiträge von Cephalopod
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Hast du die Funktion im Menü eingeschaltet?
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Also eine ABE?
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Es tut mir Leid...... Es scheint mir unmöglich dir die Niederungen des deutschen Rechts zu erläutern.
Sorry, ich bin Ingenieur und kein Jurist.
Wenn du vom Fach bist, dann erkläre uns doch den Unterschied.
Und das meine ich ernst.
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Fantasie fängt da an, wenn ein Händler sagt unverbindlich ende Juni und in wirklichkeit weiß der händler, dass es mit Ende Juni nichts wird. Bei einem verbindlichen Liefertermin ginge das eben nicht.
Du verstehst es nicht.

Was ist denn für DEN Käufer der Unterschied bei den Begrifflichkeiten?
Was ändert sich denn mit dem anderen Wort im Vertrag?
Ist das Auto dann schneller da?
Wo seht ihr das Problem?
Dass es nicht an dem einen Wort liegt.
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Du musst die WB, rein theoretisch, deinem Versorger/ Netzbetreiber melden und ggf macht er dir dann Vorgaben, dass sie von extern abschaltbar sein muss.
Bis 11 kW nicht.
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ich hätte gerne die Käuferrechte dahin gestärkt, dass der Händler keine Fantasiedaten rausgeben kann ohne dafür Sanktionen fürchten zu müssen.
Welche sollen es denn sein?
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Und da sind sie auch schon..... Die Händlerversteher
Also doch nur gackern...

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Danke Muensterlaender , dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
Wenn der eine Verkäufer nicht auf die Forderungen des Käufers eingeht, tut es vielleicht ein anderer.
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... und auch für mehr Rechte des Käufers.
Dann Butter bei die Fische:
Welche fehlen denn?
Nich nur gackern, auch Mal Eier legen!