sorry du irrst dich
Wenn ich falsch liege, lass ich mich gerne korrigieren.
Wo steht im BGB, dass ein Privatkäufer keinen Schadenersatz oder Mietwagen bei Lieferverzug bekommen darf, wenn es vom Verkäufer vertraglich so zugesichert wurde?
Belege?
Unser Fuhrparkmanager hat dieses Vertragsbestandteile auch nicht automatisch vom Verkäufer bekommen, sondern hart verhandelt. Diese Möglichkeiten hat ein Privatkäufer grundsätzlich auch.
Zusammengefasst:
Der Käufer hat auch jetzt schon das Recht, seinen Kaufvertrag hinsichtlich Liefertermin und Schadenersatz so zu gestalten, wie es ihm passt.
Der Verkäufer hat aber auch das Recht, diesem Vertrag nicht zuzustimmen und den Verkauf abzulehnen.
Der Titel dieses Threads
Als Käufer ziemlich machtlos?
ist also schlichtweg falsch.