Die Platzierung hat man sich von Nio abgeschaut
Beiträge von Berni_45
-
-
-
Du kannst auch Google Maps auf CarPlay laufen lassen, oder?
Jap, das kann man aber als iPhone User wirst du das schon aus Prinzip nicht machen

Edit: Und ich finde auch Apple Maps besser als Google Maps wenn ich ehrlich sein soll.
Ist aber mein persönliches Empfinden.
-
Wenn er doch nichts mit dem Seal zu tun hat, hätte man ihm doch passendere Namen aus der Meeresbiologie geben können - so was wie Buckelwal o.ä.
BYD und Namensgebung???
Das ist schon ein Widerspruch in sich
Schau dir mal die Namensgebung in Europa und außerhalb davon an - Alleine das ist schon eine mittelmässige Katastrophe wenn du mich fragst

-
Da lob ich mir CarPlay

-
Kann man jetzt endlich die Spiegelheizung aus der App steuern?
Was sollte den die Spiegelheizung aus der App aktivierbar für einen Sinn ergeben?
-
„Retro“ ist das wohl, was Hyundai macht

Die 80er kommen ja mit Macht zurück in der Mode. Bisschen Suzuki-Style von damals.
Aber schön ist halt trotzdem was anderes

-
Es ist und bleibt das ältere Auto auf der älteren Plattform und das ist nunmal Fakt.
Das der Seal U mit dem Seal nichts zu tun hat ist ebenfalls Fakt.
Ich bin auch kein Fan von SUV`s aber so hart das er nicht mal den Namen verdient würde ich nun auch nicht sein

-
Alles anzeigen
Nur um mal etwas Klarheit zu schaffen.
In Österreich/Wien gibt es aktuell folgende Regelungen für V2G und V2H:
1) die Regelungen sind 1zu1 gleich wie die PV speicher. (Bei dem Netzgebiet in meiner Region darf aktuell der Speicher nicht einfach so einspeisen)
1.5) soll der Speicher Markt dienlich einspeisen können, muss er als eigenständige Stromerzeugungsanlage bewertet werden und der Kunde muss sich einen Stromkäufer suchen der ihm diesen Strom Abkauft.
2) Der Stromherkumftsnachweis bei Einspeisung ist sehr schwierig, sobald man auch unterwegs lädt. (Bei nicht einwandfreiem nachweisen, wird nur Graustrom verrechnet)
3) Die Bidirektionalen Ladegeräte müssen der aktuellen (E-Control) TOR Stromerzeugungsanlagen und der TOR Verteilnetzanschluss entsprechen und positiv nach der ÖVE R25 geprüft worden sein. (Davon gibt es ein paar)
4). Die einspeise Leistung für Netzdienliche Speicher werden derzeit durch die APG geregelt. (Die ist aktuell eher an eher Große Speicher in MW und MWh bereich interessiert)
Deswegen ist V2G derzeit absolut unlukrativ und maximal V2H eine Lösung die sich irgendwie vielleicht amortisieren könnte.
Das ist mal mein versierter Senf dazu.
Deckt ich ziemlich genau mit meinen infos, dein Post war halt sehr viel ausführlicher als meiner.
Einziger Unterschied das es bei uns in OÖ keinen Abnehmer gibt (zumindest ist mir keiner bekannt), der den Strom aus dem E-Auto Akku kauft bei Einspeisung.
-
Für Vehicle2Grid gibts auch in Österreich noch keine Regelung, da ja der Fahrzeug Besitzer beim Einspeisen ins Netz vom Stromanbieter Geld bekommen würde.
Vehicle2Home kann man bereits nutzen wenn man die nötige Hardware benutzt und wenn das Fahrzeug das unterstützt.
Dies muss die Wallbox und das Fahrzeug unterstützen und es darf bei V2H nicht ins öffentliche Netzt eingespeist werden können wenn man es jetzt schon nutzen möchte.