Es gibt sowohl in Deutschland, als auch in allen anderen EU-Staaten, kein pauschales Verbot von Dashcams - insbesondere nicht auf Grund der DSGVO. Der Einsatz einer Dashcam ist grundsätzlich erlaubt auch so einer, die dauerhaft filmt. Das war nicht erlaubt ist, ist die dauerhafte und anlasslose Speicherung der Dashcam-Daten - genau hier ergibt sich bei Tesla ggf. ein Problem (wo kein Kläger... und so). Solange also die Dashcam filmt, die gefilmten Daten aber nicht dauerhaft speichert ist sie vollkommen legal - technisch muss dann eine "Ringspeicherung" implementiert sein, sprich: die Dashcam nimmt bspw. immer 30 Sekunden auf und überschreibt jeweils die älteste Aufnahme. Ein Anlass zur Speicherung kann ein manueller Eingriff sein (z.B. "Benutzer drückt auf Knopf") oder kann auch automatisch passieren, wenn bspw. die entsprechende Sensorik auslöst (z.B. "Crashsensor löst aus" oder "Vollbremsung erkannt").