Im Youtube Video auch in interessanter Komentar:
ZitatIhr behauptet also tatsächlich, dass ihr einfach so einen ECE-genehmigten Sicherheitsgurt zerlegen dürft und dass das Austauschen des Gurtbandes eine Reparatur vergleichbar mit einem Lenkradbezug ist???
Die Reparatur der Gurte ist mit ziemlicher Sicherheit nicht vom Antragsteller der Bauartgenehmigung vorgesehen gewesen. Änderungen an einem bauartgenehmigungspflichtigen Teil führen zum Erlöschen der Genehmigung.
Also benötigt der Gurt eine Neue ABG/ EBG / ECE-Genehmigung!
Wer sowas in Serie anbieten will muss als Hersteller und Inhaber der Genehmigung zudem über einen zertifizierten QS-Nachweis verfügen.
Alles im Allem mehr als Zweifelhaft das Ganze!