Hat nichts mit deinen Bedingungen zu tun.
Ist einfach ein Formfehler vom Händler. Du merkst es dann wenn du Garantie geltend machen willst und BYD den Antrag nicht frei gibt weil das Ausstellungsservice nicht eingetragen ist.
Und wie ging das mit den Klagen aus?
Weil rechtlich sollte das wirklich kein Problem des Kunden sein, wenn irgendwelche internen Prozesse bei BYD nicht eingehalten werden.
Die Garantiebedingungen beschreiben, dass die Garantie mit der Auslieferung an den Kunden beginnt und was dieser einzuhalten hat.
Somit ist eine nicht stattgefundene vorgelagerte Inspektion ja kein Verschulden des Kunden.