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Hab das gerade nur überflogen....gilt das für alle BYDs? Also auch für Fahrzeuge, die bisher schon verkauft wurden? 🤔
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Alle ja
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Alle ja
Hui! Dann lohnt sich ja gründliches Lesen! Merci für's drauf aufmerksam machen! Mögen es die Wenigsten in Anspruch nehmen müssen! 🔋🤞😎
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In den Begriffserklärungen ist wohl ein Fehler passiert:
„Abschleppdienste“ bezeichnet eine vorsätzliche böswillige Beschädigung des Fahrzeugs durch einen Dritten, die entweder zu einer physischen Stilllegung des Fahrzeugs führt oder das Fahrzeug fahrunsicher oder fahruntauglich macht. -
Der Text wurde mit der Begriffsbestimmung "Vandalismus" verwechselt.
Aber dass man da irgendwann Anspruch hat, muss Weihnachten und Ostern auf den Geburtstag fallen...
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Der Text wurde mit der Begriffsbestimmung "Vandalismus" verwechselt.