Ich hatte heute ein Gespräch mit der lokalen Vertretung eines der großen Autoscheiben Reparier/Ersetzer (ihr wisst schon: „xxxxx repariert, xxxxx tauscht aus“) zu dem Thema, wie die mit gesperrten OBD Ports (generell) umgehen.
Die Problematik ist denen natürlich sehr wohl bekannt und die pragmatische Vorgehensweise ist die, dass sie in dem Falle, wo das bei einem Auto so ist (OBD Port gesperrt) dem Kunden sagen, dass sie wohl eine Dienstleistung oder ein Produkt verkaufen können, aber hinterher bestimmte Dinge nicht wieder neu einstellen können.
Der Kunde muss entscheiden, ob er die günstige Alternative dieser Firmen annimmt oder eben zum Händler geht, wo das dann gemacht wird (meistens landet das Auto dann doch für den reinen Austausch dann wieder bei einem dieser Glasunternehmen und das Zurücksetzen wird in der Vertragswerkstatt gemacht).
Das hier bereits erwähnte EuGH Urteil ist sehr wohl bekannt aber in der Praxis wird auch seitens dieser Unternehmen nicht versucht, das entsprechend umzusetzen.
Insofern glaube ich, dass die aktuelle Sperrung des OBD Ports mit Version 2.1.0 kein Zufall seitens BYD ist, sondern da gilt der bekannte Spruch „it’s not a bug - it’s a feature“.
Wenn die obige Praxis weiter umgesetzt wird, rechne ich nicht damit, dass die Funktionalität zurückkehrt.
Wenn jemand andere Informationen oder Erfahrungen hat, bin ich gerne bereit noch was dazu zu lernen aber ansonsten bleibe ich erst mal so lange wie es geht bei Version 2.0.0.
Tatsächlich geht es mir allein um die Verbindung zu ABPR - wenn jemand hier was hört, dass diese Funktionalität auch nach Update auf V2.1.0 doch noch funktioniert, wäre ich über eine Mitteilung wirklich sehr dankbar.