Moin,
ich habe heute meinen Seal U DM-I Comfort zugelassen.
Dabei ist mir aufgefallen , dass die zulässige Gesamtmasse nur 2405 kg beträgt, bei einem eingetragen Leergewicht von 2070 kg. (gemäß CoC und ZB Teil1)
Ergo kann ich nur 335 kg zuladen, was sehr wenig ist. BYD wirbt dabei mit 410 kg.
Jetzt versuche ich zu analysieren, warum nur 335kg.
Soweit ich herausgefunden habe, beträgt die Zuladung wohl immer nur 335 kg, unabhängig vom Boost, Comfort oder Design.
Der Boost soll nach meiner Nachfrage von einem Boost-Fahrer eine Leermasse von 2015 kg haben und ein zulässige Gesamtmasse von 2350 kg.
Warum kann der Boost nicht mehr Laden obwohl dieser leichter ist gemäß Leermasse? Ich kann mir nämlich nocht vorstellen, dass andere angepasste Achsen und Stoßdämpfer verbaut werden.
P.S. in der Zulssungsbescheinigung Teil 1 Feld "G" = Leermasse, Feld "F1" = zulässige Gesamtmasse.
Zulässige Gesamtmasse sehr gering
-
-
Vielleicht rechnet BYD bei der Werbung die 75kg des Fahrers nicht mit, die normalerweise bei der Leermasse berücksichtigt wird.
-
Vielleicht rechnet BYD bei der Werbung die 75kg des Fahrers nicht mit, die normalerweise bei der Leermasse berücksichtigt wird.
Ja das denke ich auch. Denn wäre dennoch falsche "Werbung". Ich hab den Wagen unter anderen gekauft wegen 410 kg Zuladung.
Wenn der Wagen nur 150 km/h schafft statt der angebenen 170 km/h wäre auch niemand davon begeistert. Im Gegenteil, man würde Rechtsmittel einlegen. -
Rechnerisch Ja das denke ich auch. Denn wäre dennoch falsche "Werbung". Ich hab den Wagen gekauft unter anderen gekauft wegen 410 kg Zuladung.
Wenn der Wagen nur 150 km/h schafft statt der angebenen 170 km/h wäre auch niemand davon begeistert. Im Gegenteil, man würde Rechtsmittel einlegen.Rechnerisch stimmts ja 410kg Zuladung insgesamt. Für ein Fahrzeug dieser Größe ohnehin nicht wirklich viel. 4 mann a 85kg bleibt nicht mehr viel fürn Kofferraum. Nutzt Mann die stützlast für etwa 3 bikes und Träger bleibt nur mehr schmales urlaubsgepäck übrig….
-
Wirklich interessant, bin auch von mehr Zuladung bei meinem Comfort ausgegangen.
Die Leermasse im Fahrzeugpapier beinhaltet einen zu 90 % gefüllten Tank. Den hat BYD wohl in der Webung auch nicht mitgerechnet.
60 Liter Benzin * 0,75 = ca. 45 kg
-
Die Büroakrobaten verstehen nicht was leer bedeutet! Mit einem Fahrer oder Sprit ist bei mir nicht leer!
-
Nordmann
Hat den Titel des Themas von „Zulässige Gesamtmasse“ zu „Zulässige Gesamtmasse sehr gering“ geändert. -
Ich lasse es gerade klären, weil ich von 410kg Zuladung zum Leergewicht ausgegangen bin. Leergewicht in der EU ist 90% Tank gefüllt, alle Flüssigkeiten aufgefüllt und Fahrer mit 68kg + 7kg Gepäck. Nur steht in meiner Zulassung 2070kg Leergewicht statt der 1995kg vom Prospekt. Ich will noch eine AHK einbauen , auch noch mal ca 30kg. Dann komme ich nur noch auf 305kg. Mit 4 Fahrgästen a 75kg. Habe ich noch 5 kg übrig. Da ist nichts mehr mit Fahrrad oder Hänger. Ich bin auf Montag gespannt, der Verkäufer ist auch gerade ratlos.
-
Die Prospekte sind leider teilweise fehlerhaft, deswegen steht immer drin Fehler vorbehalten.
Im angehängten Prospekt sind die Gewichte richtig. Da hat man rechtlich wohl keine Handhabe.
-
Fehler können passieren, aber als Kunde habe ich nur die Möglichkeit in einem Prospekt oder direkt beim Händler zu fragen. So muss ich als Kunde davon ausgehen das im Prospekt nichts stimmt 😄. Mich schränkt es jetzt erheblich in der Nutzung des Fahrzeuges ein. Die AHK werde ich dann weglassen müssen. Ich bin gespannt was Montag raus kommt. Es sind 20% Abweichung von der technischen Angabe. Und diese Einschränkung war mir als Kunde nur möglich mit der Zulassung des Fahrzeuges zu erkennen. So geht das nicht.
-
Die Prospekte sind leider teilweise fehlerhaft, deswegen steht immer drin Fehler vorbehalten.
So langsam kann ich mir das nicht mehr vorstellen. Ist ja nicht ein Druckfehler.
Wenn das so weitergeht, bekomme ich einen Dolphin Surf ... ist ja auch ein Auto und Fehler sind ja vorbehalten 🤔
Auf der anderen Seite kann ich es mir auch vorstellen, bei welchem KFZ waren je die Benzinverbräuche auch nur annähernd an der Realität, hat auch nie ein Gericht in D gestört.