Assistenzsysteme beim Seal U DM-I

  • Das hat mit Manipulation so rein gar nichts zu tun. Es geht um die Innenraumüberwachung und um die entsprechende Meldung, wenn man einmal kurz nicht nach vorne schaut.

    Siehe Anlage

    Ja aber du hast und eine dauerhafte Abschaltung versprochen.wir haben auch ne BDA.also bitte liefern ;)

    BYD Seal U DM-i Comfort / Tian Qing / Black/2.2.2 Status: seit dem 20.08. chinesisch unterwegs

  • Das hat mit Manipulation so rein gar nichts zu tun.

    Wir haben das hier von dir verstanden: Du willst eine gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitseinrichtung dauerhaft deaktivieren.

    Wenn das nicht unter "Manipulation" läuft, verstehe ich den Begriff nicht.


    Das deaktivieren vor jeder Fahrt ist hier bereits bekannt und legal. Wie in der Anleitung steht, aktiviert sie sich bei der nächsten Fahrt wieder.

  • Da diese Funktionen inzwischen Gesetzlich vorgeschrieben sind kannst du die nicht dauerhaft abschalten! Musst du bei jedem neuen starten des Fahrzeug abschalten.


    Eine dauerhafte Abschaltung wäre eine Manipulation an der Software.

  • Da diese Funktionen inzwischen Gesetzlich vorgeschrieben sind kannst du die nicht dauerhaft abschalten! Musst du bei jedem neuen starten des Fahrzeug abschalten.


    Eine dauerhafte Abschaltung wäre eine Manipulation an der Software.

    Das ist doch Quatsch. Die Innenraumüberwachung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Daher kann man sie auch, wie in der Bedienungsanleitung geschrieben, abschalten.

    Was jedoch nicht dauerhaft abzuschalten ist, dass ist die Warnung bei Geschwindigkeitsüberschreitung. Diese wird nach Deaktivierung vor jeder Fahrt wieder aktiviert. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und auch völlig in Ordnung und hilfreich.

  • Das ist doch Quatsch. Die Innenraumüberwachung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.

    Fake News.

    Klar ist sie das. Seit 7.7.26. Oder bauen sie die Hersteller nur aus Nächstenliebe ein? ^^


    Daher kann man sie auch, wie in der Bedienungsanleitung geschrieben, abschalten.

    Ja, nur für jede einzelne Fahrt, aber eben nicht für immer. Bitte lies die von dir zitierte Bedienungsanleitung.

    Dein Zitat ist übrigens eine veraltete Version, die aktuelle Erkennung erfolgt per Kamera und nennt sich ADDW.

  • Das ist doch Quatsch. Die Innenraumüberwachung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Daher kann man sie auch, wie in der Bedienungsanleitung geschrieben, abschalten.

    Was jedoch nicht dauerhaft abzuschalten ist, dass ist die Warnung bei Geschwindigkeitsüberschreitung. Diese wird nach Deaktivierung vor jeder Fahrt wieder aktiviert. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und auch völlig in Ordnung und hilfreich.

    Du solltest dich mal über die Gesetzeslage informieren...


    Neues Überwachungssystem ab sofort Pflicht: Warum Autos jetzt ständig ihre Fahrer filmen
    Seit dem 7. Juli ist die Fahrerüberwachung per Kamera in allen neuen Pkw Pflicht. Was zeichnet das ADDW-System auf und wie steht es um den Datenschutz?
    www.auto-motor-und-sport.de


    Wie geschrieben wurde ist sie seit Sommer dieses Jahres in neuen Autos Pflicht