Na dann bleib doch in dem Glauben, dass es vorgeschrieben ist (vor allem seit dem 7.7.26
). Schadet ja keinem
.
Du scheinst das Forum wohl nicht zu lesen oder sonst irgendwas...
Seit diesem Datum ist eine Fahreraufmerksamkeitsüberwachung Pflicht in jedem Neuwagen, bzw. wenn es ab dem Datum zugelassen wird. Für eine Ausnahme muss der Hersteller eine Ausnahmegenehmigung beim KBA zb. beantragen
Das Ganze kommt von der EU.
Ansonsten bitte bitte bitte, deaktiviere es dauerhaft, also so wirklich dauerhaft und fahr dann zum TÜV.