Ja genau 200 km weg ca
Wenn das Fahrzeug wirklich seit Februar vor Ort sein sollte, würde ich dem Händler schriftlich (per Einwurf-Einschreiben) eine 14tägige Frist zur Übergabe/Auslieferung setzen.
Ja genau 200 km weg ca
Wenn das Fahrzeug wirklich seit Februar vor Ort sein sollte, würde ich dem Händler schriftlich (per Einwurf-Einschreiben) eine 14tägige Frist zur Übergabe/Auslieferung setzen.
Wenn das Fahrzeug wirklich seit Februar vor Ort sein sollte, würde ich dem Händler schriftlich (per Einwurf-Einschreiben) eine 14tägige Frist zur Übergabe/Auslieferung setzen.
seit Februar Hamburg am Hafen, eben angeblich bis zuletzt noch nicht am Händler angekommen. Wenn bilder einfügen ok ist seht selbst.
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TigersClaw .... Stress haben hier tatsächlich einige User! 😅
Klar, kann das einerseits verstehen, aber ICH hätte die Geduld wie schon gesagt nicht.
Und schlechte Kundenkommunikation scheint in der Autobranche sehr weit verbreitet zu sein. Gerade auch dann, wenn die räumliche Nähe nicht gegeben ist. Kenne ich und auch andere User hier zur Genüge. 😤
Andererseits kann ich mir auch nicht vorstellen, dass eine Fahrzeugaufbereitung drei Monate dauern soll. 🙄 Das ist dann tatsächlich etwas arg lang und eher seltsam.
TigersClaw .... Stress haben hier tatsächlich einige User! 😅
Klar, kann das einerseits verstehen, aber ICH hätte die Geduld wie schon gesagt nicht.
Und schlechte Kundenkommunikation scheint in der Autobranche sehr weit verbreitet zu sein. Gerade auch dann, wenn die räumliche Nähe nicht gegeben ist. Kenne ich und auch andere User hier zur Genüge. 😤
Andererseits kann ich mir auch nicht vorstellen, dass eine Fahrzeugaufbereitung drei Monate dauern soll. 🙄 Das ist dann tatsächlich etwas arg lang und eher seltsam.
Ja da bin ich bei dir, und nach wirklich viel Geduld reisst mir eben diese gerade...
wollte aber meine Erfahrungen mal mit anderen teilen, ich weiss dass es leider kein Einzelfall ist.
Allein eine einzige Mail: " Sehr geehrter Her... es tut uns leid, die auslieferung verzögert sich, wir rechnen mit einer Auslieferung anfang Juni, bitte entschuldigen sie den Verzug.
Pow 5 Minuten und das Bild dass das Autohaus abgibt wäre ein komplett anderes.
Wenn ich in meiner Branche so arbeiten würde wie die, wäre ich längst arbeitslos.
TigersClaw ....wir haben das Thema hier schon mehrfach sehr ausführlich diskutiert.
Hab leider keinen Rat für dich, da ich mich mit solch einer Situation noch nicht konfrontiert gesehen habe. Wenn RSV, dann vielleicht nen Anwalt. Oder wie hier schon empfohlen erstmal mit Einschreiben. Aber ....keine Idee, wie sich das ausgehen kann. 🙄
Ich hätte da wahrscheinlich mal ein paar freie Tage geopfert und wäre ums Wochenende mit den Kids dorthin. Das Angenehme mit dem Notwendigen verbinden sozusagen! 🤞🍀😎
Wenn das Fahrzeug wirklich seit Februar vor Ort sein sollte, würde ich dem Händler schriftlich (per Einwurf-Einschreiben) eine 14tägige Frist zur Übergabe/Auslieferung setzen.
Und wenn nach 14 Tagen nichts passiert?
Schade um das Briefporto.
Und wenn nach 14 Tagen nichts passiert?
Schade um das Briefporto.
Noch ein 2. mal anmahnen unter Androhung von Rücktritt oder Schadenersatz/Verzugsschaden? Nichts tun, bringt dich auch nicht weiter.
Noch ein 2. mal anmahnen unter Androhung von Rücktritt ...
... der ist jetzt schon möglich, da der urprüngliche Liefertermin schon um einiges Überzogen wurde.
Aus den AGB meines Händlers:
ZitatDer Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins [...] den Verkäufer auffordern, zu liefern. [...] Mit dem Zugang der Auforderung kommt der Verkäufer in Verzug.
... oder Schadenersatz/Verzugsschaden?
Ist Vertraglich bzw. in den AGB meines Händlers ausgeschlossen. Es sei denn eine Pönale wurde extra vereinbart.
Ist Vertraglich bzw. in den AGB ausgeschlossen. Es sei denn eine Pönale wurde extra vereinbart.
Auf welchen Teil der AGB beziehst du dich konkret? Im Normalfall kann ein Händler beim
Privatkauf keinen Schadenersatz pauschal wegen Verzögerung ausschließen. Er kann ihn bei leichter Fahrlässigkeit auf 5% des Kaufpreises begrenzen. Ein vollständiger Ausschluss ist unwirksam.
Und warum sollte ich direkt bei der 1. Mahnung mit Kanonen auf Spatzen schießen? Wir sind ja derzeit nur bei einer Lieferverzögerung.
Auf welchen Teil der AGB beziehst du dich konkret?
Das kann jeder in der AGB SEINES Händlers nachlesen, die er bei der Bestellung ausgehändigt bekommen hat.
Ich habe nur den passus in MEINEM Vertrag zitiert, es kann sein, dass bei dir was anderes drin steht.
In Deutschland herrscht grundsäzlich Vertragsfreiheit.
Die Bestellung eines BYD Seal U (EV & DM-i) und die anschließende Lieferzeit bis zur Auslieferung sind für viele Käufer eine spannende, aber oft auch unklare Phase. Je nach Modell, Ausstattung und Händler können sich Wartezeiten, Abläufe und Erfahrungen deutlich unterscheiden.
In diesem Thread sammeln wir echte Erfahrungen rund um:
Teilt gern eure tatsächlichen Wartezeiten, hilfreiche Tipps zur Kommunikation mit dem Händler und Dinge, auf die man bei Bestellung und Auslieferung achten sollte. Ziel dieses Threads ist es, realistische Erwartungen zu schaffen und anderen Käufern durch praxisnahe Erfahrungsberichte Orientierung zu geben.