Das glaube ich nun wirklich nicht.
Dann würde die Hälfte der Forumsteilnehmer mit einem Mietwagen herumfahren...
Musst du ja nicht glauben
, ist aber tatsächlich so. Allerdings muss man das in seinem Vertrag stehen haben, genannt "Abschnitt IV der Neuwagen-Verkaufsbedingungen". Steht dieser Abschnitt nicht drin, dann sieht das ganze anders aus.
Nach dieser Bedingung ist man berächtigt nach 6 Wochen eine Aufforderung an den Händler zu schicken und eine Frist von 2 Wochen zu setzen. Ich habe mehrere Seiten im Netz durchsucht. Gemini und google KI gefragt. Auf der Seite vom ADAC steht das und auch auf diversen Anwaltseiten mit dem möglichen Leihwagen.
Aber ich kenne auch nicht alle Bedingungen. Kann sein, dass man nachweisen muss, dass wegen dieser Verzögerung von mehr als 6 Wochen, man keinen tragbaren Fahrersatz hat. Könnte also sein, dass wenn du ein noch gutes Fahrzeug hast, dass du dann auch keinen Mietwagen berechnen kannst.
Bei uns ist das allerdings anders. TÜV läuft ab, Klima defekt und bei 320.000km lohnt sich das definitiv nicht mehr. So in den Urlaub zu fahren, ist untragbar. In Anbetracht der Umstände, gehe ich stark davon aus, dass bei uns die Umstände das zulassen.