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Da hat ja jeder seine Perspektive.
Ich hatte auch länger als geplant gewartet. Mein Leasing ist vorher ausgelaufen. Ich hätte konkrete Kosten in Rechnung stellen können.
Habe ich aber nicht sondern freundlich aber bestimmt dran geblieben. Und ich bin froh dass ich kein „altes“ Auto aus 2025 bekomme habe sondern mein „individuell“ bestelltes.
Ja ich habe jetzt die Kamera. Aber dafür habe ich auch das straffere Fahrwerk. Und Michelin Reifen. Aber wie gesagt das ist alles sehr von der individuellen Perspektive abhängt.
Hauptsache alle haben ihr Auto und können sich daran erfreuen.
Vorab: Ich schreibe das nicht um mich zu streiten und ich schreibe das nur bzw. ich versuche sachlich dein Kommentar zu korrigieren bzw. sachlich darauf zu antworten. Sollte es aus irgendeinen Grund doch sauer aufstoßen, dann entschuldige ich mich jetzt schon dafür und das dies nicht meine Absicht war dich anzugreifen oder mit dir zu streiten, sondern lediglich meine Formulierung schlecht war.
1. Ich habe nur deine Aussage "Zudem kann man bei unverbindlichem Liefertermin wenig bis gar nichts machen." korrigiert. Denn "doch" man kann was machen und auch nicht gerade wenig. Der Unterschied ist nur, dass du bei einem verbindlichen Liefertermin sofort tätig werden kannst und bei einem unverbindlichen Liefertermin muss man im Regelfall 6 Wochen warten bis man was tun kann. Das ist definitiv alles andere als "wenig bis gar nichts". Ob das zu empfehlen ist oder nicht, steht auf einem anderen Blatt Papier.
2. Du schreibst "Habe ich aber nicht sondern freundlich aber bestimmt dran geblieben". Wenn du dir meinen Text genau durchliest, wirst du sehen, dass ich genau das Gleiche gemacht habe.
Zitat von mir: Die formale Lieferaufforderung wurde sehr sehr freundlich formuliert und sehr zuvorkommend. Ich habe sogar gegenüber dem Händler begründet und mich dafür entschuldigt, dass ich diesen Lieferaufforderung schreibe, da ich
3. Hast du denn eine formale Lieferaufforderung geschrieben? Denn solange diese nicht geschrieben wurde und die angemessene angegebene Frist in der formalen Lieferaufforderung nicht abgelaufen ist, kannst du keinen Cent dem Händler in Rechnung stellen. Denn nur mit der formalen Lieferraufforderung kommt der Händler in Verzug.
Obwohl klar du kannst die Kosten in Rechnung stellen, aber ohne diese formale Lieferaufforderung, wirst du keinen Cent bekommen.
4. Nur mal so nebenbei hättest du einfach mal in meine Signatur schauen können. Denn ich habe das Modell 2026. Ich habe definitiv kein 2025er Modell.
5. Du hast den DM-i, der wird weiterhin produziert. Ich habe den EV, der wird nicht mehr produziert. Wenn man sich die Gesetzeslage mit der Müdigkeitserkennung anschaut, musste BYD die Kamera bei deinem einbauen aber bei meinem nicht, sollte nicht sicher sein, wann er zugelassen wird, was ja in der Regel in der Fabrik bei der Produktion definitiv noch nicht sicher sein kann. Denn die Gesetzeslage besagt auch, dass auslaufende Modelle auch noch nach dem 07.07 ohne Kamera eine Erstzulassung bekommen können. Der EV Modell 2026 ist ein auslaufendes Modell und dein DM-i nicht. Die Gefahr für BYD war also groß, dass man bei deinem DM-i Modell Probleme mit der Zulassung bekommen könnte, und beim EV eben nicht wegen der Sonderzulassen weil auslaufendes Modell.
Das hat also weniger damit zu tun, ob und wann das Auto produziert wurde, sondern ob EV oder DM-i. Es gibt hier im Forum bereits einige Diskussionen darüber.
6. individuell“ bestelltes? Vielleicht geht das ja beim DM-i und ja wenn ich mich recht erinnere gibt es da viel mehr Konfigurationen, aber beim EV hat man nicht viele Möglichkeiten und ich habe genau das bekommen was ich wollte bzw. was auf der BYD-Webseite konfigurierbar war. Es gibt beim EV auch nur Design und Comfort. Dunkle oder helle Innenausstattung und ich glaube 5 verschiedene Farben der Lackierung. Bereifung, Felgen usw... gab es auf der Webseite nur eine einzige Auswahl zum Konfigurieren. Nicht mal AHK, die hat dann der Händler montiert. Deswegen weiß ich echt nicht was du mit "individuell bestelltes" meinst. Denn wie geschrieben, habe ich genau das bekommen was ich wollte und was man auf der Webseite von BYD konfigurieren konnte, plus AHK.
7. Michelin Reifen habe ich auch, ist die Standardbereifung von BYD, ich glaube aber auch erst ab Modell 2026 (korrigiert mich gerne wenn das falsch ist), die kommen so direkt aus China. Will man was anderes, muss man das extra bestellen und erst der Händler montiert das dann um.
8. Beim Fahrwerk bin ich mir nicht zu 100% sicher, aber soweit mir bekannt, war das ein Problem beim DM-i, weil der schwere Akku fehlt. Der ist ja ganz unten im tragenden Bauteil eingebaut und geht über fasst die komplette Breite und fasst über die komplette Länge zwischen den vorderen und hinteren Rädern. Demnach ist die Gewichtsverteilung beim DM-i ganz anders und das Fahrwerk wurde scheinbar für den EV ausgelegt und führte dann scheinbar zu keinem schönen Fahrverhalten beim DM-i.
Wie geschrieben, bin ich mir hier nicht sicher und ich kann auch falsch liegen, aber ich habe Tests gesehen bei denen sich die Leute gewundert haben warum der EV ein deutlich besseres Fahrverhalten als der DM-i hat und demnach dann diese Theorie aufgestellt wurde.
Wenn diese Theorie stimmt, dann heißt das aber auch, dass nur bei deinem DM-i die Fahrwerkanpassung nötig war, aber beim EV eben nicht.